der gesetzliche Verzugszins ist bei Verbrauchern 5 % + dem jeweiligen Basiszinssatz, der mal fällt, mal steigt, derzeit kommt man auf diese 8,32 %.
http://dejure.org/gesetze/BGB/288.htmlhttp://basiszinssatz.info/Bei Verbraucherdarlehen, die fällig gestellt wurden, ist zudem folgendes wichtig:
§ 497 BGB - Behandlung der Verzugszinsen, Anrechnung von Teilleistungen
(3) Zahlungen des Darlehensnehmers, die zur Tilgung der gesamten fälligen Schuld nicht ausreichen, werden abweichend von § 367 Abs. 1
zunächst auf die Kosten der Rechtsverfolgung,
dann auf den übrigen geschuldeten Betrag (Absatz 1)
und zuletzt auf die Zinsen (Absatz 2) angerechnet.