liebe smallville, nun muß ich doch mal helfend eingreifen

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@gelb40
Es handelt sich um einen außergerichtlichen Bereinigungsplan.
Es gelten also nur die dort getroffenen vereinbarungen.
Werden diese eingehalten, werden am Ende die Schulden genauso durch Rückgabe der entwerteten Titel oder Erledigterklärung beseitigt.
Was darüber hinaus beim Schuldner passiert ist seine Sache.
Der Abschluß eines Sterbegeldes ist nicht schädlich.
Was im möglichen Leistungsfall während der Laufzeit des Planes ist, kann ich nicht beantworten, da ich die inhaltlichen Aspekte bei plötzlichem Geldzufluss nicht kenne.
Die ausgezahlte Versicherungssumme gehört aber nicht zum Erbe, sofern ein Bezugsberechtigter eingesetzt wurde.