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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:27:42 *
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Autor Thema: Steuer 2007  (Gelesen 2577 mal)
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NRW2007
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« am: 19. April 2008, 10:36:28 »

ich habe hier in verschieden Foren immer Pro und Kontraantworten gelesen.
Ich bin seit Sept 2007 in der WHP und möchte jetzt meine Steuererklärung machen.
1. Muß ich angeben das ich IV bin.
2. Muß mein TH über die Erklärung informiert werden
3. wer erhält die Rückerstattung bzw. gibt es eine Staffelung für einen    evtl.  Selbstbehalt ?


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ThoFa
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« Antworten #1 am: 19. April 2008, 12:42:43 »

Hallo,

1. Sie sind der IV ?  wink Nein, Sie müssen nicht angeben, dass Sie in der Insolvenz (bzw. WVP) sind, dass weiss das FA ohnehin.

2. Nein

3. Die Rückerstattung erhalten Sie, es sei denn der TH beantragt eine Nachtragsverteilung und bekommt die durch. Dann erhalten Sie die Erstattung für Oktober bis Dezember und der Rest der TH. Sollte das Finanzamt Gläubiger im Verfahren sein, bekommen die alles, sofern sie aufrechnen.

MfG

ThoFa
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 19. April 2008, 12:55:39 »

"Ich bin seit Sept 2007 in der WHP"

da haben wir es ja schon,
tatsächlich Wohlverhaltesphase oder doch noch laufendes Insolvenzverfahren ?
Nach dem Sie der Meinugn sind, Ihre Wohlverhaltensphase begann mit Eröffung des Insolvenzverfahrens, kann es zu absolut falschen Antworten kommn.

Gruss
Feuerwald

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ThoFa
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« Antworten #3 am: 19. April 2008, 13:28:07 »

Hallo,

nun sollten Sie nicht in der WVP sein, dann geht die Erstattung kplt. zur Masse und der IV/TH hat Ihre Erklärung zu machen.

MfG

ThoFa
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NRW2007
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« Antworten #4 am: 20. April 2008, 00:00:35 »

hmmh, also ich habe vom Amtsgericht den Beschluß vorliegen, daß am 24.09.2007 das Verfahren eröffnet wurde.
So wie ich meinem TH verstanden habe beginnt ab der Eröffnung die WHP.

Hoffe, daß Ihr mir mit dieser Info sagen könnt, wo ich denn nun stehe ??
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. April 2008, 00:00:35 »



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paps
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« Antworten #5 am: 20. April 2008, 11:55:50 »

Kurz gesagt:
Eröffnung, Verwertung, Beendigung des Verfahrens .
Danach beginnt die Zeit des Wohlverhaltens (§295InsO)

Die Abtretungsphase (72 Monate) rechnet ab Beginn.

Bei einer Eröffnung am 24.09.07 sollten sie also noch voll im Verfahren stecken.
Es sollte somit kein Beschluß zur Aufhebung und Ankündigung der RSB vorliegen.

Sie können auch in Ihrem Beschluß mal nachschauen ob da was mit Prüftermin / Forderungsanmldung oder ähnlichem sTeht.
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« Antworten #6 am: 20. April 2008, 15:10:21 »

Hallo,

mein Verfahren wurde am 07.09.2007 eröffnet, habe auch die Info erhalten, daß alles im schriftlichen Verfahren abgewickelt werden soll, Schlußtermin wurde bestimmt.

Beim Gespräch mit IV wurde mir auch gesagt, daß für mich insoweit alles erledigt sei und ich mich quasi in der WVP fühlen könnte da alle notwendigen Unterlagen vorliegen.

Das bin ich aber nun nicht:
Noch ist das Verfahren nicht abgeschlossen. Und auf diese Info werde ich wohl auch noch einige Monate warten dürfen/müssen. 

Dies ist einer der Gründe warum meine Steuerrückerstattung für 2007 komplett der Masse zugeführt wird und ich gehe mal verschärft davon aus, daß dies auch für 2008 geschehen wird, zumindest ein großer Teil davon.

Vom IV habe ich bislang nichts mehr gehört, doch ja, ein Schreiben habe ich bekommen mit einem netten Dankeschön, da ich meine Steuererklärung 2007 selbst erstellt und im Januar 08 direkt beim Finanzamt eingereicht habe (IV hat eine Kopie von mir erhalten).

LG
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cuxi
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« Antworten #7 am: 20. April 2008, 16:38:05 »

Also heisst das, wenn wir in der WVP sind bekommen wir die Einkommenssteuer gezahlt und diese geht nicht in die Masse?
Bzw. geht diese dann nur bis zum pfändbaren Betrag an uns?
Viele Fragen und keine Ahnung   thumbup

Viele Grüße
cuxi
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« Antworten #8 am: 20. April 2008, 18:54:28 »

Nach MissTraut darf ich dann auch nochmal zitieren:

Zitat
".....die Steuererstattung ist für die Zeit vor und während des Insolvenzverfahrens massezugehörig und wird gänzlich eingezogen.
- Die Steuererstattung unterliegt für die Zeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahren, der sog. Wohlverhaltensphase nicht mehr dem Insolvenzbeschlag und wird nicht von der Abtretung des Treuhänders erfasst und kann somit auch nicht mehr von Treuhänder eingezogen werden. Allenfalls kann das Finanzamt als Insolvenzgläubiger eine Aufrechung betreiben.
Man muss daher, wie so oft, immer unterscheiden, im welchen Verfahrensabschnitt man sich befindet....."
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« Antworten #9 am: 21. April 2008, 11:15:39 »

Verständnissache:

Laut tel. Auskunft beim Insolvenzgericht hat meine WVP mit der Eröffnung  am 27.08.07 begonnen.
Ich habe eine lohnsteuerpflichtige Tätigkeit am 01.09.07 begonnen, zuvor habe ich Bafög und danach Hartz IV bezogen.
Also wurde die Lohnsteuer nach Beginn der WVP gezahlt.
Laut Finanzamt würde ich als AN die gezahlte Lohnsteuer komplett zurück bekommen.
Die Dame vom FA klärt meinen Fall nun nochmal, wann die Zahlungen usw. gekommen sind. Den Beschluss vom Schlusstermin (08.04.08) hat Sie noch nicht vorliegen.

Also müsste meiner Ansischt nach die Steuerrückerstattung komplett an mich gehen, oder sehe ich da was falsch?

Mit vielen Grüßen,

cuxi
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« Antworten #10 am: 21. April 2008, 11:47:44 »

????????????????? Welche Schriftsätze hast Du bisher seitens des Insolvenzgerichtes vorliegend ???
1) Eröffnungsbeschluß......... und dann ????
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pd
cuxi
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« Antworten #11 am: 21. April 2008, 17:42:35 »

Also Eröffnung war am 27.08.07
Der Schlusstermin am 08.04.08
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MissTraut
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« Antworten #12 am: 21. April 2008, 18:34:51 »

Hallo Cuxi, geh doch mal einfach nach all dem vorher Geschriebenen davon aus, daß Deine Insolvenz noch nicht abgeschlossen ist. Allein die Anberaumung eines Schlußtermins läßt diesen Rückschluß nicht zwangsläufig zu. Dir fehlt ganz entscheidend ein Schreiben, wonach die Inso aufgehoben ist. Dies kann auch noch einige  Wochen/Monate auf sich warten lassen.

Schau mal nach www.insolvenzbekanntmachungen.de, dort ist der Stand Deines Verfahrens eingetragen.

LG
MissTraut

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« Antworten #13 am: 22. April 2008, 18:37:13 »

AZ XXX  In dem Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Name, Adresse,  ist dem Schuldner durch Beschluss vom 08.04.2008 die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Ihm wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn er während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 Insolvenzordnung (InsO) erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 27.08.2007. Zum Treuhänder ist Name und Adresse des Treuhänders bestimmt worden.

Die pfändbaren Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.

Amtsgericht Cuxhaven, 10.04.2008

Das ist der Auszug von: www.insolvenzbekanntmachungen.de

2. Auszug gleichen Datums:
Das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des ,Name und Adresse des Schuldners,  ist  nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben worden. Eine Schlussverteilung hat nicht stattgefunden, da keine Masse zur Verfügung stand.



« Letzte Änderung: 22. April 2008, 18:41:00 von cuxi » Gespeichert
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« Antworten #14 am: 22. April 2008, 19:11:05 »

hallo liebe Moderatoren,
Ihr habt Recht, habe mal bei meinem TH angerufen. Eröffnung hat stattgefunden ( im Durchschnitt rechnet man 1/2 Jahr bis das Verfahren durch ist ) aufgrund der trägen Gläubiger... kann es jetzt nochmal bis zu einem halben Jahr dauern.

Die Zahlungen gelten ab Eröffnung und gelten auch schon als WHP.
Meine Steuererklärung muß ich an meinen TH schicken, da er diesen als Insolvenzverwalter unterschreiben muß.

Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.
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