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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:27:51 *
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Autor Thema: Steuer Rück Erstattung alles an Treuhänder auch Spesen??  (Gelesen 413 mal)
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DanielAburg
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« am: 29. September 2011, 12:29:54 »

Hallo befinde mich im 1. Jahr der Privatinsolvenz,und mußte für die letzten jahre die Steuerklärungen machen,habe 4 Monate nichts gehört

und auf nachfrage beim FA erfuhr ich das die Erstattung von 4.300€ komplett an meinen Treuhänder ging,ist auch gut weil damit u.a. die Verfahrenskosten getilgt werden "sollen"

Mir geht es um c.a. 1000€ Spesen und Verpflegungszuschüsse ist das rechtens dasdie auch gepfändet werden??


Gruß an alle Schuldner

Daniel
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Der_Alte
weiß was
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« Antworten #1 am: 29. September 2011, 13:59:05 »

Nur die Spesen und ähnliches, die der Arbeitgeber zusätzlich zahlt, sind pfändungsfrei.
In der Einkommensteuer werden Spesen etc. ja nicht als tatsächliche Aufwendungen erstattet, sondern für die Berechnung der Einkommensteuer mit herangezogen. Die Steuererstattung ist deshalb immer nur die Erstattung von Einkommensteuer. Und die steht in voller Höhe der Masse zu.
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Es grüßt der Alte
DanielAburg
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« Antworten #2 am: 29. September 2011, 14:17:37 »

oh mann da fällt mir die Kinnlade herunter aber so isses halt und damit wäre wieder eine offene Frage gelöst.

Danke für die Antwort

Daniel
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Tags: steuern finanzamt rückerstattung spesen  
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