Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:27
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:27:57 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Steuer-Rückerstattung  (Gelesen 534 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
waldi
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 16

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« am: 02. Mai 2010, 10:39:29 »

Hallo Leute,

ich habe jetzt einiges hier gelesen bezüglich Nachtragsverteilung etc.
Im Ergebnis: Steuer-Rückerstattungen nach Ablauf des Inso-Verfahrens gehören dem Schuldner.

Aber damit ich das jetzt auch wirklich richtig verstehe:

Hat der Schuldner im Laufe des Jahres wegen einer (auch nur vorrübergehend) ungünstigen Steuerklasse am Ende des Jahres eine Rückerstattung zu erwarten, wird davon nichts abgezweigt für den Inso-Verwalter - so habe ich das verstanden.

Oder geht die Rückerstattung bloss nicht direkt an den Inso-Verwalter, sondern nur anteilsmäßig entsprechend der Pfändungstabelle unter Einbeziehung des im Monat der Rückzahlung erzielten Einkommens?

Denn mal ehrlich: Durch die ungünstige Steuerklasse wurde ja auch entsprechend niedrig in diesen Monaten abgeführt. Da wäre es doch ausgleichend gerecht, wenn der Steuer-Rückfluss in gleichem Maße berücksichtigt würde - oder sehe ich das falsch?

Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 02. Mai 2010, 15:01:08 »

Steuererstattungen gehen für den Zeitraum bis zum Ende des Verfahrens an die Masse.

Wird die Erklärung später (in der WVP) für diesen Zeitraum erstellt, kann der Nachtrag für diesen Zeitraum beschlossen werden.

Also kurz, Erstattungen für den Zeitraum vor und während des Verfahrens gehören zur Masse.

War eine Steuerklassenänderung objektiv begründet, und wurde diese nicht mit dem Ziel der Gläubigerbenachteiligung durchgeführt, gibt es keinen Grund, bei einer Steuererstattung irgend welche extra Berechnungen anzustellen.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1585 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz