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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:28:03 *
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Autor Thema: Steuer in der WVP  (Gelesen 441 mal)
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bemeyno
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« am: 16. August 2008, 08:40:29 »

Abgetrennt da es unübersichtlich wurde. ThoFa

Hallo,

wenn ich das hier im Forum aber richtig gelesen habe, gehen Steuererstattungen nach Aufhebung des Verfahrens nicht mehr an den TH.

Ich hoffe, ich habe das richtig verstanden; mein Verfahren wurde 05/2007 aufgehoben und für 2007 erwarte ich jetzt eine Rückzahlung von 2.600  Euro. Wenn das Finanzamt anteilig 5/12 an TH und 7/12 an mich zurückzahlt, kann ich das ja noch verstehen; aber ich hoffe, ich habe das richtig verstanden und es geht nicht alles an den TH.

Ich hoffe, dass hierzu noch eine Bestätigung von den kompetenten Leuten hier kommt.

Ich will mich nicht zu früh gefreut haben   Aggressive

Trotzdem einen schönen und sonnigen Tag noch.

« Letzte Änderung: 19. August 2008, 12:33:23 von ThoFa » Gespeichert
MissTraut
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« Antworten #1 am: 16. August 2008, 10:12:43 »

anteilig 5/12 an TH und 7/12 für Dich


korrekt, sofern das Finanzamt keine Forderungen hat und damit verrechnen könnte  cheesy

LG
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bemeyno
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« Antworten #2 am: 16. August 2008, 15:01:03 »

Ha, da habe ich ja wohl mal Glück gehabt.......

da das Finanzamt bis zur Verfahrensaufhebung bereits schon Erstattungen an den IV getätigt hat, kann ich ja davon ausgehen, dass meine Schulden bei denen inzwischen alle getilgt sind......

 juchu wenn auch nur ganz vorsichtig, weil ........ man weiß ja nie........., aber jetzt warte ich erst mal den Bescheid ab, die voraussichtliche Erstattungssumme habe ich ja nur vom Stb.

Danke und ein schönes Wochenende.
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« Antworten #3 am: 16. August 2008, 23:03:36 »

Im Verfahren sind Erstattungen Massezugehörig.
Die Aufrechnung sollte erst nach Aufhebung des Verfahrens möglich sein.
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bemeyno
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« Antworten #4 am: 17. August 2008, 08:51:12 »

Mmmm, dann freue ich mich mal lieber noch nicht, sondern warte erst mal ab......  undecided
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 17. August 2008, 08:51:12 »



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bemeyno
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« Antworten #5 am: 18. August 2008, 19:48:39 »

.... da ich so schlecht warten kann, habe ich doch noch mal eine Frage:

Kann das FA auch dann aufrechnen, wenn keine Nachtragsverteilung angeordnet wurde?

Es hört sich immer alles so einfach an, aber der Teufel steckt im Detail.. angry

Danke vorab schon mal....
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paps
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« Antworten #6 am: 18. August 2008, 21:06:01 »

Aufrechnungen sind immer möglich.
Ist das FA Gläubiger, wird es dies auch tun.
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