Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:31
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:31:03 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Aktuelle Bewertung dieses Themas: **** 4 von 5 - www.pleite-was-nun.info 1
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Steuerausgleich und Insolvenz  (Gelesen 1308 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Natalieee
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 1

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0



« am: 17. Dezember 2008, 10:45:34 »

Hallo Leute habe da eine Frage

habe vor paar Wochen Steuerausgleich für Jahr 2003 und 2007 eingereicht.Bin seid mitte 2007 in Insolvenz Mitte 2008 in Wohlphaseperiode,ich weis das Guthaben für 2007  werde ich nicht bekommen die fliessen in die masse.
Was passiert mit guthaben für 2003???? kann mir jemand die Frage beantworten.

Gespeichert
dobberstein
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 453

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 35


« Antworten #1 am: 17. Dezember 2008, 10:51:43 »

Kommt zur Masse bzw. kann evtl. mit Forderung des FA aufgerechnet werden.
Gespeichert

pd
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #2 am: 17. Dezember 2008, 22:19:35 »

Wenn das Verfahren aufgehoben ist, gehen beide Erstattungen an Sie, sofern keine Nachtragsverteilung angeordnet ist.

Haben Sie Altschulden beim FA, könnte aufgerechnet werden.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 19. Dezember 2008, 23:15:48 »

Wenn das Verfahren Mitte 2008 aufgehoben worden ist, fließt die Erstattung für 2003 voll an die Masse und für 2008 anteilig. Das rechnet das Finanzamt aus.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #4 am: 20. Dezember 2008, 12:13:09 »

Wenn das Verfahren Mitte 2008 aufgehoben worden ist, fließt die Erstattung für 2003 voll an die Masse und für 2008 anteilig. Das rechnet das Finanzamt aus.

Das steht wo???
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. Dezember 2008, 12:13:09 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 20. Dezember 2008, 18:39:42 »

Tja, wo genau dsa steht, weiß ich nicht. Wenn man mir nicht glaubt, kann man auch gerne ienmal beim Finanzamt anrufen.
Die haben tagtäglich damit zu tun
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #6 am: 20. Dezember 2008, 22:58:11 »

Das Finanzamt kann im RSB-Verfahren (nach Aufhebung des Verfahrens)aufrechnen, mehr aber auch nicht.

Was wann wer zur Masse beiträgt ist doch klar geregelt.

Gerne können Sie auf Beiträge antworten, aber tun Sie uns einen Gefallen, verunsichern Sie mit Ihren Beiträgen nicht die Leser.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #7 am: 21. Dezember 2008, 00:26:50 »


"Masse" i.S.d. § 35 InsO (Insolvenzbeschlag) endet mit Aufhebung des Insolvenzverfahrnes. Ohne Nachtragsverteilung kann m.E. nichts mehr außer den von der Abtretung des TH erfassten Beträge eingezogen werden und dazu gehört die Steuererstattung grundsätzlich nicht.

Wie die Ämter verfahren, mal dahin gestellt.
 



Gespeichert

Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 21. Dezember 2008, 15:57:11 »

Nicht böse sein, aber dem Threadstarter wird Blödsinn erzählt. Es verhält sich eben so, wie ich es geschrieben habe. Nun werde ich mich aber nicht mehr äußeren.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #9 am: 21. Dezember 2008, 16:59:08 »

Nicht böse sein, aber dem Threadstarter wird Blödsinn erzählt. Es verhält sich eben so, wie ich es geschrieben habe. Nun werde ich mich aber nicht mehr äußeren.

und das zu 2 erfahrenen mod`s

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #10 am: 21. Dezember 2008, 18:30:03 »

Und ich bin vom Fach
Gespeichert
jafern
ehemaliger Betreiber dieses Forums ;-)
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 369

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 15



« Antworten #11 am: 22. Dezember 2008, 08:45:26 »

@Mausilein:

Ihr Engagement in allen Ehren, aber Sie lehnen sich in diesem Thread doch sehr weit aus dem Fenster...

Wir hatten in der Vergangenheit schon einige User hier, die sich für die "Krone der Schöpfung" hielten und nur deren eigene Meinung (=eigene Dienstleistung) gelten ließen. Insofern sei eine gesunde Portion Skepsis gestattet, zumal Ihr Counter hier im Forum nicht darauf schließen lässt, dass Sie schon in etlichen, tausenden Fällen weiterhelfen konnten (vgl. paps und Feuerwald).

Gerne lassen wir uns jedoch eines Besseren belehren; aber bitte sachlich und fundiert.

VG
José
Gespeichert

Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
Mausilein


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #12 am: 22. Dezember 2008, 15:00:34 »

Ich weiß ja nicht, was die Moderatoren von Beruf sind, aber ich arbeite in dem Insolvenzbereich seit Jahren.

Da richtige und vollständige Antworten offenbar nicht gewollt sind, bitte ich um sofortige Löschung meines Accounts.

Gruß und Dank
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #13 am: 22. Dezember 2008, 18:40:28 »

Alle Moderatoren haben als Anhang zu ihren Posts eine Signatur.
Oder Sie gehen auf das Profilbild.

Über beide Wege haben Sie die Möglichkeit, etwas über die Tätigkeit der mods zu erfahren.

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Insokalle
weiß was
*****

Karma: 15
Offline Offline

Beiträge: 1546

Danke
-von Ihnen: 4
-an Sie: 237


« Antworten #14 am: 22. Dezember 2008, 19:43:19 »


Die Ausführungen von „Feuerwald“ (Antwort #7) sind knapp aber zutreffend.

Ungläubige Zweifler sollten sich intensiv mit der - übrigens viel zitierten - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2006, IX ZB 239/04, auseinandersetzen, die meines Wissens nicht überholt ist. Die Thematik ist dort ausführlich und sogar einigermaßen verständlich erklärt.

MfG
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3664 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz