Hallo,
ich hatte heute meinen zweiten Termin (Besprechung des Gutachtens) beim TH. Masse ist nicht vorhanden, aber der Insoverwalter will knapp 9.800,-€ ehemalige Ratenzahlungen (Finanzamt knapp 3.000, Rest BMW Bank und Barclay) zurückholen, weil denen seit zwei Jahren (von mir damals angebotenes Vergleichsangebot wg. drohender Insolvenz) wohl nicht zustehen bzw. diese wg. Gläubigerbegünstigung geleistet wurden.
Davon sollen die knapp 5.400 angesetzten Kosten für das Insoverfahren getragen werden. Der Eröffnung der Regelinsolvenz steht jetzt also nix mehr im Weg. Ich denke, in einer Woche ist es soweit. Mal sehen, ob das so klappt, was der InsoVerwalter sich da ausgerechnet hat ;)
Frage: Ich müsste privat als auch für die Handelsvertretung, die ich noch habe, für 2009 und 2010 die Steuererklärungen machen. Wenn jetzt die Kosten für das Verfahren gedeckt wären, durch die Rückforderung bei den Gläubigern, könnte ich dann den Insoverwalter bitten, aus der Masse die Kosten für die Steuererklärungen (mein Steuerberater will für EST und Gewerbe jeweils 1.500,- p.a.) zu zahlen?
Ich selbst werden das nicht können, aus dem mir pfändungsfrei verbleibenden und irgendwann muss das ja mal gemacht werden.
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Anmerkung: Da mich das Finanzamt zum Insolvenzantrag gezungen hat, würde es mir ein gewisses Grinsen aufs Gesicht zaubern, wenn die selbst meinen Steuerberater zahlen (über den Umweg über den IV) ...und bei einer Zahllast auch noch auf den Steuern sitzen bleiben würden ...vor einem Monat haben die noch auf ein Vergleichsangebot (30 Tsd fällig ...10 Tsd in Raten angeboten hochmütig "Nein" gesagt, dann sehen die was die davon haben.... Rache des kleinen Schuldners ....
