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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 03:26:45 *
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Autor Thema: Steuereklärung /Rückzahlung  (Gelesen 836 mal)
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Brigitte
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Beiträge: 22

Danke
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« am: 30. September 2008, 10:50:43 »

Hallo,habe gerade den Bescheid erhalten.In der Anlage steht folgendes:Insolvenzbehaftetes Vermögen der Ehefrau entstandenvor Verfahrenseröffnung.(einPlus)
Masseforderung des Verwalters
Frage :k ann ich mit dem Geld rechnen oder geht es zur Masse.
Verfahren istnoch geöffnet seit18.10.07
MfG Brigitte
"Danke" erhalten von:
bmgdchr
Gespeichert
MissTraut
weiß was
*****

Karma: 9
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Beiträge: 681

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 31



« Antworten #1 am: 30. September 2008, 17:18:24 »

Hallo,

bis zur Aufhebung/Beendigung des Insolvenzverfahrens gehen Steuererstattungen in die Masse, sofern FA nicht selbst Gläubiger ist und damit aufrechnen kann.

LG
MissTraut
Gespeichert

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und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
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