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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 01. August 2010, 05:56:17 *
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Autor Thema: Steuereklärung /Rückzahlung  (Gelesen 473 mal)
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Brigitte
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Beiträge: 19

Danke
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-an Sie: 0


« am: 30. September 2008, 10:50:43 »

Hallo,habe gerade den Bescheid erhalten.In der Anlage steht folgendes:Insolvenzbehaftetes Vermögen der Ehefrau entstandenvor Verfahrenseröffnung.(einPlus)
Masseforderung des Verwalters
Frage :k ann ich mit dem Geld rechnen oder geht es zur Masse.
Verfahren istnoch geöffnet seit18.10.07
MfG Brigitte
"Danke" erhalten von:
bmgdchr
Gespeichert
MissTraut
weiß was
*****

Karma: 9
Offline Offline

Beiträge: 684

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 31



WWW
« Antworten #1 am: 30. September 2008, 17:18:24 »

Hallo,

bis zur Aufhebung/Beendigung des Insolvenzverfahrens gehen Steuererstattungen in die Masse, sofern FA nicht selbst Gläubiger ist und damit aufrechnen kann.

LG
MissTraut
Gespeichert

Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
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