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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:31:50 *
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Autor Thema: Steuererklärung  (Gelesen 248 mal)
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bejobo
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Beiträge: 17

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« am: 22. März 2011, 13:07:56 »

Hallo Forum...

bei sonnigem Wetter schick ich einen Gruß an alle Betroffenen und die die Helfen.


Ich sitze über meiner Steuerklärung 2010 und da tuen sich riesen Wissenslücken auf mad2:

Ich war 3 Monate Arbeitslos und habe Zahlungen vom Amt erhalten (Pfändungsfrei) !
Ich habe einen Arbeitsprozess gewonnen und eine Sonderzahlung erhalten (TH hat diese bekommen)!
Ich habe dann wiederum einen neue Job gefunden und seither führt der Arbeitgeber ab.

Bisher alles gut... ( mehr oder weniger )

Zurück zur Erklärung -

Ich gebe die Zahlungen Arbeitslosengeld in Netto an. Dieses liegen aber da Arbeitslosengeld über
dem Pfändungsfreien Betrag ! Schaufel ich mir damit eine Grube ? Oh_no

Ich habe eine ordentliche Summer erstritten, die dem TH zufallen aber wenn ich das als
Sonderzahlung in der Steuererklärung angeben muss. Wie muss ich dann angeben das ich direkt die 
Zahlung ja nicht bekommen habe! Ist das Abführen ggf eine Außergewöhnliche Belastungen?

Neuer Job neues Glück - Da ich brutto angebe und sich im Netto ja auch die abgeführten Beträge
verstecken, wo mach ich das in der Erklärung sichtbar?

Zusätzlich:

Nach einem Jahr kommt jetzt der TH und möchte mehr Pfänden. Da ich eine Kind (nicht leiblich)
auf der Steuerkarte habe, hat der Arbeitgeber dieses als Unterhaltspflichtig berechnet.
Nach einlesen ist dieses so nicht ganz richtig gewesen und alle Fakten sprechen für den TH.
Das Gericht möchte jetzt von mir eine Stellungnahme! Schlummert da ebenfalls ne Grube?
Restschuldbefreiung - Nachforderung oder so etwas... Oh_no


Hintergrund: WVP läuft und Restschuldbefreiung für 2015 angek. - bislang nur positive Erfahungen mit Inso.

 
Gespeichert
Tags: steuer sonderzahlung Einkommenssteuer 
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