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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 21:10:11 *
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Autor Thema: Steuererklärung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 871 mal)
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micita
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« am: 30. Dezember 2007, 00:41:18 »

 gruebel   Hallo  .... ich bin neu hier und habe da eine Frage die ich bis´jetzt hier nicht finden konnte und somit immer noch Frage ...

ich bin seit  März 2007 in der Wohlverhaltensphase , mein Gehalt ( Steuerkarte und geringfügige Tätigkeit) liegt unter der Pfändungsfreien Grenze  ( 989,99 €)  habe für 2005 und 2006 keine Einkommensteuererklärung gemacht , da ich eh keine Lohnsteuer zahlen muß.
Das Finanzamt forderte mich auf  , ich reichte es nach und es kam nichts dabei rum.
Ich habe aber 2005 u. 2006  auf Steuerkarte und Freiberuflich gearbeitet das Gehalt zusammen lag auch unter 989,99€ .
Mein Isoverwalter schickte mir vor ein paar Tagen ein Schreiben in dem er  fragte ob sich meine finanzielle Lage geändert habe.  Meine Frage hat das Finanzamt, durch meine Steuererklärung ,daß Ergebnis nicht nur an mich sonderen auch  an den Isoverwalter geschickt???? Bzw. Gibt das Finanzamt diese Sachen sofort  auch an den Verwalter als Info weiter??
Oder holt sich der Verwalter in Abständen Einkünfte in allen Bereichen ( Finanzamt , Bank. Arbeitgeber usw. ) ein...    Oh_no   Weiß nicht wie ich mich jetzt verhalten soll das ich bange habe das dadurch mein Insolvenz gefärdet ist .    Vielen  Dank   für eure Antworten .. LG. Micita
« Letzte Änderung: 30. Dezember 2007, 01:14:15 von micita » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 01. Januar 2008, 19:36:25 »

Wenn sich Ihre finanzielle Lage nicht geändert hat, teilen Sie das doch einfach so mit.

Warum haben Sie Zweifel? Wurde die freiberufliche Tätigkeit nicht angegeben?
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
micita
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« Antworten #2 am: 03. Januar 2008, 17:26:08 »

HAllo...
 danke erst mal für die Antwort ..  die freiberufliche Sache habe ich da nicht angegeben da ich erst seit 01.2007 in der Insolvenz bin und erst vor kurzem in diese Wohlverhaltensperiode stecke , die freib.Sache war von 01.2005-08.2006   und dann nicht mehr .   Lieben Gruß  M.
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 05. Januar 2008, 03:56:28 »

Hallo,

das ist eine normale Regelanfrage, zu welcher der TH übrigens nicht berechtigt ist, sofern er nicht mit der Überwachung des Schuldners beauftragt ist. Wenn sich nicht geändert gat, können Sie ihm dies durchaus auch mitteilen.
Oder Sie machen sich einen Spaß und zeigen dem TH mal seine Grenze auf, dies sollte man aber ohne Beratung vermeiden.  wink

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 05. Januar 2008, 03:56:28 »


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