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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:32:15 *
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Autor Thema: Steuererklärung und Insolvenz in der Wohlverhaltensphase  (Gelesen 4431 mal)
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Nicoletta
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« am: 18. Januar 2008, 12:44:05 »

Hallo miteinander,
Also ich wurde vor einem Monat aufgefordert meine Steuererklärung für 2006 zu machen was ich wohl versäumt hatte nun ja ich habe sie gemacht.Ich bin seid letztem Jahr in der Wohlverhaltensphase ...Nun soll ich für 2006    280 Euro wieder bekommen wo ich mich drüber gefreut habe laut Telefon Anruf. Jetzt sagt der gute Mann vom Finanzamt ich hätte aber eine Nachzahlung von 2004 in Höhe von 200 Euro der Steuerbescheid ging damals an meinen Insolvenzberater,was mit meinem jetzigem Guthaben verechnet werden soll ...Mein Insolvenzberater sagte aber damals das die Nachzahlung ans Finanzamt mit in mein Insolvenzverfahren mit einflisst !Was ist den nun recht oder unrecht ich verstehe garnichts.Der Finanzbeamte wolle das jetzt erst mal Überprüfen ...Hoffe ihr könnt mir sagen was denn nun richtig ist ...
Danke schon mal im Voraus
Nicole 

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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 18. Januar 2008, 15:07:10 »

"Mein Insolvenzberater sagte aber damals das die Nachzahlung ans Finanzamt mit in mein Insolvenzverfahren mit einflisst !"


Ich v e r m u t e   mal, das Finanzamt ist einer der Insolvenzgläubiger mit diesen 200 Euro Nachzahlung aus 2004.

Nun, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, kann das Finanzamt  solche (Insolvenz)Forderung mit Steuerguthaben aufrechnen. Das erscheint soweit auch rechtens.

Gruss
Feuerwald
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paps
Moderator
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« Antworten #2 am: 18. Januar 2008, 18:11:51 »

Es sind hier zwei Dinge zu unterscheiden.

Die Forderung aus 2004 (vor der Eröffnung) ist eine ganz normale Insolvenzforderung.

Allerdings hat das FA, wie jeder andere Gläubiger auch, die Möglichkeit nach dem Schlußtermin bis zur Erteilung der RSB mit eigenen Forderungen zu verrechnen.  (  Vom 21.07.2005 AZ IX ZR 115/04)
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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