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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:32:30 *
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Autor Thema: Steuererklärung vor Insolvenzverfahren  (Gelesen 486 mal)
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Bonia
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« am: 19. Juli 2011, 10:51:39 »

Guten Tag,
ich habe euer Forum entdeckt und hoffe dass ihr mir helfen könnt. Es geht um folgendes:
Ich bin Studentin und BaföG berechtigt, da meine Mutter inzwischen ALG II bezieht. Beim ersten BaföG Antrag (2009) musste ich Steuererklärung meiner Mutter von 2007 beilegen. Die hatte meine Mutter nicht, da ab 2008 die Insolvenz läuft und Sie es wohl wie ich jetzt rausgefunden habe nicht für nötig gehalten hat. Jedenfalls wurde dem BaföG stattgegeben, da ich ein Aktualisierungsantrag gestellt habe.
Nun zwei Jahre und zwei Folgeanträge später verlangt die BaföG Behörde die aushändigung der Einkommenssteuerbescheids von 2007. Meine Mutter sagt mir, dass sie gar keine Belege für diesen Zeitraum mehr hat. Meine Frage ist, muss sie, da ja die Insolvenz läuft und sie ALG II bekommt noch den Antrag stellen? Oder andersgefagt, womit hat sie zu rechnen wenn sie zum Finanzamt geht? Was ich benötige ist bestenfalls eine Erklärund des Finanzamts, dass sie für die Einkommenssteuererklärung 2007 nicht belangt wird. Ist es möglich (Verjährungsfrist oder so)?

Mit besten Grüßen
Bonia
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Fallera
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« Antworten #1 am: 19. Juli 2011, 10:54:40 »

Wenn bei Ihrer Mutter ab 2008 die Insolvenz läuft, so wäre für die Erklärung 2007 meiner Meinung nach der Treuhänder/Insolvenzverwalter zuständig gewesen und nicht Ihre Mutter.

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« Antworten #2 am: 19. Juli 2011, 10:58:42 »

Hallo Fallera,
vielen Dank für die schnelle Antwort (ist ja ein tolles Forum ;D)!
Das ist schonmal ein Ansatzpunkt, sie wollte ja sowieso mit dem Insolvenzverwalter sprechen, das werde ich mal weiterleiten. Weisst du auch vielleicht, was sie aber von Seite des FInanzamts erwartet?

Grüße,
bonia
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Fallera
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« Antworten #3 am: 19. Juli 2011, 11:07:20 »

Wie gesagt, zuständig wäre der IV/TH gewesen.

Im schlimmsten Falle könnte Sie geschätzt werden (ich bin kein Steuerfachmann). Ich glaube mal gelesen zu haben, dass die Abgabefrist für 2007 auf 4 Jahre beschränkt worden ist! Also theoretisch bis Ende 2011.

Jedoch dürfte auch das keine großen Auswirkungen haben denn eine mögliche Steuernachforderung wäre auch eine Insolvenzforderung, welche auch der möglichen Restschuldbefreiung unterliegt.

Ihre Mutter ist im laufenden Verfahren nur verpflichtet, dem TH alle notwendigen Unterlagen zur Erstellung zukommen zu lassen! Wenn Sie keine Belege für den Zeitraum mehr hat, würde ich mich darum mal kümmern.
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Bonia
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« Antworten #4 am: 19. Juli 2011, 11:14:31 »

Hallo Fallera,
es hat sich nun erledigt. YUHU! Habe gerade den Anruf von meiner Mutter erhalten, dass der Insolvenzverwalter bereits 2008 die Steuererklärung für 2007 gemacht hat und das Ergebniss seit 2009 vorlag. Blöder Arsch hat meiner Mutter aber nichts gesagt und auch keine Kopie ausgehändigt. Nun liegt ihr alles vor und ich kriege die Kopien im Laufe der Woche.

Also vielen Dank nochmal!
Bonia
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« Antworten #4 am: 19. Juli 2011, 11:14:31 »



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