Guten Morgen,
habe mich ein bischen hier wieder belesen und dabei fiel mir auf, dass immer mal wieder die Rede davon ist, dass TH Steuererklärungen machen müssen??

Bei uns nun folgende Situation:
Mein Mann war bis 2009 selbständig. Seit Juni 2010 als Angestellter wieder tätig. Im Oktober 2010 wurde die Insolvenz eröffnet.
Nun haben wir die Steuererklärung für 2010 gemacht mit Hilfe unseres alten Steuerberaters und haben gemeinsam eingereicht. Die Erstattung wird sicherlich das FA gleich mit den noch offenen Forderungen verrechnen. Hoffe ich!
Nun muss mein Mann aber ja noch die Steuererklärung für 2009 machen als er noch selbständig war. Und das würde beim Steuerberater richtig Geld kosten. Hat er bis jetzt vor sich her geschoben, da er nicht so ganz weiß wovon er es bezahlen soll.
Meine Frage:
Muss er das überhaupt selber machen lassen und bezahlen (Steuerberater) oder muss es tatsächlich der TH machen? Und war es ein Fehler die Steuererklärung für 2010 gemeinsam zu machen (war ja einfach da beide Angestellte sind)? Wobei das könnte man ja auch im Nachhinein noch ändern beim FA. Haben wir vor Jahren schon mal gemacht.
Muss er dann alles was sonst der Steuerberater bekommen hat zum TH bringen??

Das wäre ja ein Ding.
