Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:32
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:32:56 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Steuererstattung Aufteilungsantrag!  (Gelesen 3958 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
kati99
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 21. August 2008, 13:16:39 »

Ich habe eine Frage zu der Berechnung der Einkommensteuererstattung bei gemeinsamer Veranlagung von Ehegatten!

Ich habe beim Finanzamt einen Aufteilungsantrag für die Einkommensteuererstattung gestellt. Vom Mitarbeiter des FA habe ich jetzt einen Entwurf für diese getrennt Berechnung bekommen. Ich habe jedoch echte zweifel ob diese Berechnung richtig ist?

Also, diese Berechnung sieht folgendermaßen aus:

Ehemann 3.000 Vorrauszahlung, Ehefrau 1.500 Vorrauszahlung = Verhälnis 66,7 % zu 33,3 %

Erstattung bei gemeinsamer Veranlagung 1.350 € und somit 33,3 % für Ehefrau = 449,55 €

Ich kann mir nicht vorstellen das diese Berechnung korrekt ist. Vielleicht kann mir ja jemand ein wenig weiterhelfen damit ich dem FA gegenüber argumentieren kann.

Vielen Dank im Vorraus
kati
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 21. August 2008, 21:18:38 »

Sie ist korrekt.
Die gemeinsame Erstattung wird im Verhältnis der Überzahlung aufgeteilt.
Es sei denn, die Erstattung kommt bei Ihnen durch außergewöhnliche Belastungen und berufliche Mehraufwendungen zu stande.
Allerdings wird die Berechnung nach %-en dann noch komplizierter.
« Letzte Änderung: 21. August 2008, 21:20:45 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
kati99
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 22. August 2008, 10:50:32 »

Hallo Paps!

Vielen Dank für deine Antwort.

Die Erstattung resultiert aus V+V sowie gewerblichen Verlusten des Ehemannes.

Werden somit Verluste des Ehemannes anteilig der Ehefrau zugerechnet?

Erscheint mir ein wenig merkwürdig.

Viele Grüße
Kati
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2525 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz