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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:33:02 *
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Autor Thema: Steuererstattung ausgezahlt ????!!!!!??????  (Gelesen 610 mal)
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hitman71
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« am: 19. Januar 2012, 09:16:28 »

Hallo Zusammen,

ich bin gerade recht erstaunt und daher muss ich hier mal um Euren Rat bitten.

Ich bin in der WVP und habe meine Steuererklärung für 2009 Ende letzten Jahres gemacht.

Dort ist dann herausgekommen, dass ich für 2009 Steuern erstattet bekomme.

2009 ist mein Insoverfahren eingestellt worden und es wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet. Soweit so gut.

Nun habe ich letzte Woche ein Schreiben bekommen, wo die Aufteilung des Geldes aufgelistet wurde. Also 186 Tage für den

Verwalter, den Rest zu meinen Gunsten.

Und heute habe ich dann doch tatsächlich die Überweisung mit dem dort für mich errechneten Betrag überwiesen bekommen.

Nur ist es so, dass ich bei dem FA noch jede Menge Forderungen offen habe!!! Und ich habe hier immer wieder gelesen, dass das FA die noch offenen Forderungen mit den Steuererstattungen in der WVP verrechnet???!?!?!?

Oder habe ich da was falsch verstanden? Oder hat beim FA nur jemand geschlafen?

Ich bin mir jetzt nicht ganz klar darüber, ob ich mich nun freuen soll oder nicht?

Oder soll ich das Geld besser erstmal zur Seite legen für den Fall, dass das FA es doch noch merkt und von mir das Geld zurück haben will???

Was meint Ihr dazu? Oder hatte jemand von Euch auch schon so eine Situation?

Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen...

Vielen Dank.

Grüße

hitman71
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Maurice Garin
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« Antworten #1 am: 19. Januar 2012, 12:42:07 »

Und heute habe ich dann doch tatsächlich die Überweisung mit dem dort für mich errechneten Betrag überwiesen bekommen.

Nur ist es so, dass ich bei dem FA noch jede Menge Forderungen offen habe!!! Und ich habe hier immer wieder gelesen, dass das FA die noch offenen Forderungen mit den Steuererstattungen in der WVP verrechnet???!?!?!?

Glück gehabt. In der WVP kann das FA mit Erstattungansprüchen aufrechnen. Es muß aber nicht. In Ihrem Fall hat das FA offensichtlich nicht aufgepasst und ausbezahlt. Damit gehört das Geld Ihnen. Eine Rückforderung durch das FA ist nicht mehr möglich.
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hitman71
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« Antworten #2 am: 19. Januar 2012, 14:53:27 »

Coole Sache. Das sind ja mal endlich wieder gute Nachrichten... thumbup

Nur noch eine Frage: Warum ist eine Rückforderung nicht mehr möglich? Da gibts doch sicher irgendeinen Paragraphen zu, oder? Ich meine nur für den Fall dass das FA doch noch auf die Idee kommt und irgendwas hervorkramt...
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Maurice Garin
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« Antworten #3 am: 19. Januar 2012, 15:40:36 »

Warum ist eine Rückforderung nicht mehr möglich? Da gibts doch sicher irgendeinen Paragraphen zu, oder?

Sie wollen Paragraphen? shocked

Mit der Zahlung durch das FA ist Ihr Erstattungsanspruch erloschen, §§ 47, 224 AO. Damit gibt es keine Gegenforderung i.S. § 226 AO, § 387 BGB mehr, mit der das FA seine Insolvenzforderungen aufrechnen könnte.
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hitman71
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« Antworten #4 am: 19. Januar 2012, 17:08:50 »

Vielen Dank für die Infos Maurice...

Jetzt bin ich beruhigt.  biggrin
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Januar 2012, 17:08:50 »



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