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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:33:21 *
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Autor Thema: Steuererstattung in der WVP  (Gelesen 380 mal)
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horst69
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« am: 16. November 2011, 16:48:08 »

Hallo Ihr Lieben, ich habe mal ne Frage !

Ich bin in der WVP und seit dem 1.11.2011 wieder selbstständig tätig.

Bei der Steuerlichen Erfassung musste mein Steuerberater meine alte Steuernummer ( die die ich vor der Inso hatte ) angeben.

Nun ist es so, das das F-Amt Gläubiger ist, weil Steuern aus 2007 nicht beglichen wurden.

Innerhalb der neuen Selbstständigkeit erwarte ich in den nächsten 2 Monaten Umsatzsteuerrückzahlungen vom Amt!

Meine Frage: Wird das Amt diese verrechnen ??

Wenn ja, kann man etwas dagegen tun ??

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Maurice Garin
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« Antworten #1 am: 16. November 2011, 16:59:18 »

Meine Frage: Wird das Amt diese verrechnen ??
Zu 99,9% ja.

Zitat
Wenn ja, kann man etwas dagegen tun ??
Beten, dass der 0,1%-Fall eintritt.

In der WVP kann das FA gegen Erstattungsansprüche immer mit Insolvenzforderungen aufrechnen. In seltenen Fällen merken die das aber nicht.

Ansonsten hat man zwei Möglichkeiten:

1. Unternehmeridentität und damit Aufrechnungslagen vermeiden. Dazu ist es bei Ihnen aber schon zu spät.

2. Erstattungen vermeiden. Muß man halt kreativ sein...
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horst69
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« Antworten #2 am: 16. November 2011, 17:29:16 »

Na dann muss ich wohl kreativ sein  biggrin

Ist ja durchaus legal möglich und ist auch nur im NOV./ DEZ. 11 von Bedeutung.

Sonst muss ich jeden Monat eine schöne Summe an Ust abführen.

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