Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:33
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:33:29 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1 2 3 »   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Steuererstattung in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 9931 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Bine
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 02. Juli 2007, 11:23:28 »

Hallo,
seid Okt. 2005 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Nun habe ich vom Finanzamt bescheid bekommen, dass mein Mann und ich eine dicke Erstattung bekommen. Bloß ich glaube nicht ans bekommen.
Mein Mann und ich sind zusammen Veranlagt. 3/4 der Steuerrückzahlung betrifft meinen Mann. Das Finanzamt war bei meiner Insolvenz auch Gläubiger. Darf das Finanzamt nun die Steuerschulden aus meiner Insovenz jetzt mit den Guthaben verrechnen und darf das Finanzamt auch den Guthabenanteil von meinen Mann mit meinen alten Steuerschulden verrechnen?
 whistle
LG
Bine
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 02. Juli 2007, 17:45:40 »

Sie sollten schnell noch die getrennte Berechnung und Auszahlung beantragen.

In der Regel wird und darf das FA mit bestehenden Forderungen aufrechnen.

So ist zumindest der Anteil ihres Mannes gesichert.

Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Bine
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 02. Juli 2007, 19:07:05 »

Danke für die schnelle Antwort.
Reicht einfach ein Schreiben: Hiermit beantragen wir für die Steuererklärung 2005 eine getrennte Abrechnung und Auszahlung.

LG
Binepascha
Gespeichert
Bine
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #3 am: 02. Juli 2007, 19:29:23 »

Noch was vergessen. Müssen wir dann auch gegen den Bescheid 2005 Einspruch erheben?
Reicht es vielleicht, wenn ich den Sachbearbeiter anrufe oder alles schriftlich?
LG
Bine rougi
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #4 am: 02. Juli 2007, 20:29:28 »

Wenn 2005 noch nicht ausgezahlt ist. dürfte es noch gehen.
Vorab anrufen und schriftlich nachsenden.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 02. Juli 2007, 20:29:28 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Bine
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #5 am: 02. Juli 2007, 20:43:10 »

O.K.
Was tun, wenn das Finanzamt keine getrennte Berechnung und Auszahlung machen will? Dann steht mein Mann doch immer noch Außen vor, denn Er hat doch mit der ganzen Insolvenzgeschichte nichts zu tun, das weiß ja auch wohl das Finanzamt, dann dürfen die doch nicht einfach seine zu viel gezahlten Steuern behalten.
LG
Bine gruebel
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #6 am: 02. Juli 2007, 23:20:25 »

Was heist nicht machen will...?
Wenn Sie es beantragen, haben Sie (das Finanzamt) es zu tun.

Schon aus dem reinen Selbstzweck (Befriedigung seiner Forderungen) sollte das FA  das von sich aus tun.
Leider wird dann  ehr erst mal alles einbehalten, als zusätzlich zu berechnen was eigentlich nur zustände.

Aus dem unmttelbaren Umfeld kenne ich aber auch genau das Gegenteil.
Trotz Beantragung der getrennten Berechnung (hat nichts mit getrennter Veranlagung zu tun), wurden die Ehepartner zusammen berechnet und der gesamte Betrag an die Schuldner ausgezahlt.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Bine
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #7 am: 03. Juli 2007, 10:18:40 »

hallo,
ich habs gewußt, das Finanzamt stellt sich blöde. Ich habe heute Morgen anrufen. Zuerst hieß es eine getrennte Berechnung und Auszahlung könnte ich nur in der Insolvenz beantragen u. nicht in der Wohlverhaltens......, das Geld von meinen Mann wird auch mit meinen Steuerschulden verrechnet, da wir gemeinsam Veranlagt sind und somit auch gemeinsam für meine Schulden verantwortlich sind.
Ich habe dann hartneckig darauf bestanden, dass ich einen Antrag stellen werde und das mein Mann nichts mit meine Steuerschulden zu tun hat. Dann wurde mir gesagt, das ich einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung stellen soll. Schon passiert! ich habe nun einen schriftlichen Antrag auf getrennet Berechnung u. Auszahlung und einen Antrag auf Aufteilung der Steuererstattung gestellt. Per Einschreiben mit Rückschein.
Wie lange muß man eigentlich auf Auszahlungen von Guthaben warten, auch das Finanzamt muß doch Fristen haben aus zu zahlen oder Umzubuchen. Man muß doch wissen wo sein Geld ist. Und gegen eine Umbuchungsmitteilung kann mann doch auch Einspruch erheben. Oder?
LG
Bine
 angry
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #8 am: 03. Juli 2007, 19:04:20 »

Fristen gibt es m.W. nicht.
Man spricht von Zeitnah.

Sollte der Bescheid eine Verrechnung auch der Erstattungsansprüche ihres Mannes vorsehen, legen Sie ganz normal Widerspruch ein.

Auch mancher Finanzbeamte hat bis heute nicht geschnallt, dass sich steuerrechtliche und insolvenzrechtliche Gesetzgebungen unterscheiden.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Bine
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #9 am: 03. Juli 2007, 19:41:41 »

Ja O.K.
Ich warte jetzt erstmal ab, wie das Finanzamt auf mein Einschreiben samt Anträge reagiert. Fr. werde ich den Sachbearbeiter auch mal wieder anrufen, ob Er den Antrag erhalten hat und wie der Stand ist. Und wenn Irgendwas von der Erstattung von meinen Mann umgebucht wird lege ich sofort Einspruch ein.
Ich halte Euch auf den Laufenden. Dann mache ich aber eine neue Seite auf.
Und  D A N K E  !!!!!
LG
BIne thumbup
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #10 am: 03. Juli 2007, 21:52:30 »

Wenn es nur um das Ergebnis geht, dann bitte weiter in diesem Tread.
Dann können spätere Leser auch verfolgen wie es ausgeht...   

Ist wie beim abendlichen Geschichtenvorlesen bei meiner Tochter.
Der letzte Satz ist dann immer. "Und wie es weitergeht, das lesen wir morgen."  present
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ADM-Logistik
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #11 am: 04. Juli 2007, 20:13:19 »

Hallo Paps,

darf das Finanzamt die Steuererstattung behalten. Befinde mich ebenfalls in der WVP und habe auch ein Steuerguthaben. Wenn das FA das Geld behält, bereichert sich doch der Gläubiger, was doch nicht richtig ist?

Was ist nach der WVP, wird das FA meine Steuerrückerstattungen dann auch noch einbehalten?

Gruß
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #12 am: 04. Juli 2007, 20:53:33 »

Während der WVP kann das Finazamt mit dem Guthaben bei eigenen Forderungen verrechnen.

AZ IX ZR 115/04 Vom 21.07.2005
das Finanzamt kann in der WVP mit eigenen Forderungen aufrechnen
http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/2007.1.10/7R106.html

Mit Erteilung kann keine weitere Verrechnung mehr erfolgen
Zitat
§ 301 Wirkung der Restschuldbefreiung

(1) 1Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. 2Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ADM-Logistik
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #13 am: 04. Juli 2007, 22:44:50 »

Auch wenn das FA auf der Gläubigerliste steht?
Was mache ich nach der WVP? Muß ich mich mit denen dann wieder steiten?
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #14 am: 05. Juli 2007, 19:35:04 »

Das ist ja Gegenstand des Urteils:
Ja auch wenn das FA Gläubiger ist.


Um was wollen Sie streiten?
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1 2 3 »   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.5956 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz