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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:33:52 *
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Autor Thema: Steuererstattung nach Erteilung der Restschuldbefreiung  (Gelesen 2709 mal)
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Edgar5
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« am: 26. März 2009, 20:15:30 »


Guten Tag,

mein Insolvenzverfahren neigt sich nun dem Ende entgegen   juchu juchu juchu

 (d. h. es wurde nach über 7 Jahren ein Schlußtermin angesetzt bei dem auch die Restschuldfreiung erteilt werden soll).

Was ist mit meiner Einkommensteuerrückerstattung für das Jahr 2008. Ich werde die Einkommensteuererklägung auch erst nach dem Schlußtermin abgeben. Ich denke mal, da das Verfahren abgeschlossen ist, das das Finanzamt dann die Rückerstattung an mich auszahlen muß.

Stimmt das? oder habe ich hierbei einen Denkfehler!

Danke für eure Antworten


Edgar5
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« Antworten #1 am: 26. März 2009, 21:58:10 »

Bei dem IV würde ich auf eine Nachtragsverteilung tippen.  cry
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« Antworten #2 am: 27. März 2009, 09:36:59 »

Mhh?

Aber wenn ich die ESt.-Erklärung erst im Spätsommer / Herbst mache. Glaube nicht das sich der IV dann noch daran erinnert.  Oder informiert Ihn das Finanzamt darüber?   Schließlich ist das Verfahren für Ihn dann beendet.  Restschuldbefreiung ist auch erteilt.  Also Verfahren in die Ablage.





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paps
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« Antworten #3 am: 27. März 2009, 18:37:39 »

Na wenn die Aufhebung und Ankündigung der RSB ohne Nachtrag erfolgt, ist erst mal alles in Butter.
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« Antworten #4 am: 27. März 2009, 18:45:06 »

Hallo Paps und alle, die sich auskennen:

Bitte mal um Info und Richtigstellung, falls ich falsch liegen sollte!

Ich bin noch nicht in der WVP (steht kurz bevor), daher fehlt mir noch die Erfahrung und die Infos. Mein Wissensstand ist jedoch der, daß man nach Aufhebung der Insolvenz, also nach Beginn der WVP z.B. Steuerrückerstattungen behalten kann, d.h. nicht melden muss. Oder liege ich da völlig falsch? Falls ich richtig liegen sollte, warum sollte dann Edgar Angst um seine Steuerrückerstattung haben?

Kann mich mal jemand ein wenig schlauer machen?  dntknw
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« Antworten #4 am: 27. März 2009, 18:45:06 »



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« Antworten #5 am: 27. März 2009, 19:51:49 »

Im Jahr 2008 lief das Verfahren noch.
Insofern könnten die Erstattungsansprüche per Nachtragsverteilung noch an den TH gehen.

Aber im allgemeinen sind die Erstattungsansprüche nach Aufhebung des Verfahrens nicht von der Abtretungserklärung erfasst und gehen an den Insolventen.
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« Antworten #6 am: 27. März 2009, 20:04:57 »


Also bei mir wird es so sein:

Insolvenzverfahren wird nach 7 Jahren aufgehoben und gleichzeitig wird die Restschuldbefreiung erteilt werden, da ja schon mehr wie 6 Jahren nach Eröffnung vergangen sind. Somit wird es für mich keine Wohlverhaltensphase geben. Da das Verfahren aber noch bis zum Schlußtermin läuft hätte der Insolvenzverwalter auch noch Anspurch auf die Erstattung aus dem Jahre 2008.
Aber ich glaube nicht das sich ein Insolvenzverwalter nach Beendigung des Verfahrens noch weiter darum kümmern wird. Denn es wird ja schließlich kein Treuhänder bestimmt werden. da mit Aufhebung der Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erteilt wird.

Kann der InsoVerwalter auch nach Beendigung des Verfahrens und erfolgter Restschuldbefreiung noch eine Nachverteilung beantragen?



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paps
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« Antworten #7 am: 27. März 2009, 20:20:06 »

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