Hallo Paps und alle, die sich auskennen:
Bitte mal um Info und Richtigstellung, falls ich falsch liegen sollte!
Ich bin noch nicht in der WVP (steht kurz bevor), daher fehlt mir noch die Erfahrung und die Infos. Mein Wissensstand ist jedoch der, daß man nach Aufhebung der Insolvenz, also nach Beginn der WVP z.B. Steuerrückerstattungen behalten kann, d.h. nicht melden muss. Oder liege ich da völlig falsch? Falls ich richtig liegen sollte, warum sollte dann Edgar Angst um seine Steuerrückerstattung haben?
Kann mich mal jemand ein wenig schlauer machen?
