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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:37:51 *
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Autor Thema: Steuererstattungen  (Gelesen 642 mal)
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bemeyno
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« am: 12. Juli 2008, 09:19:15 »

Hallöchen, eine Frage habe ich auch noch. Hier nochmal Daten dazu:

01.12.2005  Eröffnung der Inso mit Selbstständigkeiten bei beiden Eheleuten, die weiter bestehen bleiben
23.05.2007  Aufhebung des Verfahrens beider Eheleute, Selbstständigkeiten bestehen weiterhin
Sept. 2008    Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Anstellungen beider Eheleute
                         Gewerbeabmeldung Ehemann 11/07; Gewerbeabmeldung Ehefrau 03/08

Wenn das hiesige FA angeblich "zuviel gezahlte Umsatzsteuer" vor Aufhebung des Insolvenzverfahren an den IV erstattet, dann sollten die Steuerschulden hier vor Ort doch alle erledigt sein, oder?
Da angebliche Überzahlung gehört eigentlich dem FA einer anderen Stadt; dazu hatte ich ein Thema angefangen; z.Zt. kämpfen wir gerade um das Geld.....aber das ist wie gesagt ein anderes Thema  angry

Jetzt erwarten wir eine Einkommenssteuerrückzahlung für 2007. Einkommenssteuerschulden haben zum Zeitpunkt der Eröffnung des Inso nicht bestanden. Wenn ich das hier richtig gelesen habe, würde diese Erstattung dann uns gehören. Zumindest würde das FA aufteilen müssen nach vor und nach Verfahrensaufhebung und dann entsprechend den einen Teil an den IV und den anderen Teil an uns zahlen müssen.

Das das FA der anderen Stadt seine "Forderung" evtl. mit der Erstattung verrechnen wird, ist wohl wahrscheinlich, für mich aber nicht in erster Linie wichtig.......

Wichtiger für uns ist: da wir mit unserem IV/TH von Anfang an und immer noch auf Kriegsfuß stehen, interessiert uns natürlich, ob er irgendeine Möglichkeit hat, die gesamte Summe einkassieren zu können. Wenn ja, wird er das machen.   angry  angry  angry Und dann möchte ich das wissen, bevor ich mich über einen unerwarteten Geldsegen freue. Es geht immerhin um Erstattungen von 2.000 € aus den Gewerben bzw.  ca. 600 € aus den sozialversichungspflichtigen Anstellungen, also insgesamt rund 2.600 €. Selbst wenn aufgeteilt würde, wären das noch ca 1.500 €  juchu

Wir werden unsere Aufhebungsbeschlüße bei Einreichung der Erklärung mit dazu legen; müssen wir sonst noch etwas beachten?

Ich möchte mich im Voraus schonmal wieder für die Hilfe bedanken.

MfG

bemeyno



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ThoFa
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« Antworten #1 am: 12. Juli 2008, 12:50:57 »

Hallo,

sofern keine Nachtragsverteilung angeordndet ist, ist die Erstattung Ihnen. Sollte der IV später auf die Idee kommen, dass die Erstattung zumindest anteilig in die Masse gehört, das Geld aber schon weg ist, dann hat er Pech gehabt.


MfG

ThoFa
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bemeyno
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« Antworten #2 am: 12. Juli 2008, 13:05:15 »

Danke vielmals und schönes Wochenende noch.....  juchu  juchu  biggrin


mfG

bemeyno
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