-> Im eröffneten Insolvenzverfahren massezugehörig und geht an den TH. Später in der Zeit der sog. Wohlverhaltensphase fällt die Steuererstattung aber wieder Ihnen zu.
so einfach ist das nun auch wieder nicht, da wir über den Zeitpunkt der Erstattung nichts wissen.
Steuererstattung für 2008 kann ja nun so lange auch nicht her sein.
Insofern ist die Aussage von Feuerwald erst mal die allgemein gültigere.
So gesehen richtig, allerdings hatte sich Feuerwald auch nicht auf einen Zahlungszeitpunkt bezogen sondern nur dargestellt, im eröffneten Insolvenzverfahren gehört eine Erstattung aus Steuerguthaben für die Jahre 2007 oder 2008 in die Insolvenzmasse. Das ist sicherlich genauso wenig allgemeingültig, weil zu ungenau.
Verstanden habe ich die Fragestellung eher so, dass der TH offenbar die Steuerbescheide haben will um sich über die Einkommensverhältnisse in der Vergangenheit Klarheit zu verschaffen. Eine länger zurückliegende Steuererstattung in der genannten Höhe von 600 EUR muss man wohl nicht lange und aufwändig erklären. Da ist man schön essen gegangen, hat das Auto vollgetankt und an die restlichen 300 EUR kann man sich meist nicht mehr so genau erinnern. So die allgemeine Lebenserfahrung wenn man nicht so knickerig ist wie Dagobert Duck.

Und wenn man in der Insolvenz mit beantragter Restschuldbefreiung ist, sollte einem wohl klar sein, dass alle Einnahmen ab Eröffnung des Verfahrens über den Pfändungsfreigrenzen an den TH abgeführt werden müssen. Zumal der TH ja auch sicherlich Einblick in das Konto haben will, auf das Zahlungseingänge gehen. Der verläßt sich ja nicht nur auf Lippenbekenntnisse.
