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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:38:59 *
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Autor Thema: Steuerklassenwahl  (Gelesen 367 mal)
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Stelltrans
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« am: 13. November 2011, 19:46:47 »

Hallo erstmal,
ich habe hier jetzt schon so einiges gelesen zum Thema Steuerklasse wenn nur ein Ehepartner in der PI ist. Nun meine Frage: Wenn ich mit 1350.- € brutto in Klasse 5 ca. 880,-€ netto bzw. in Klasse 4 ca. 1020,-€ netto hätte, d.h. ich bleibe in jedem Falle unter der Freigrenze. Kann man mir dann trotzdem am Hemde flicken, wenn ich in der Klassse 5 bliebe. Denn eine Gläubigerbenachteiligung ist ja wohl dann ausgeschlossen oder sehe ich das falsch ? Denn das macht ja schon was aus ob meine Frau in der Klasse 3 oder 4 bleibt ist.
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 13. November 2011, 21:13:42 »

Das macht deshlab etwas aus, weil der Treuhänder Ihnen bei der Steuererklärung das Geld aus der Tasche zieht. Mit Steuerklasse 5 zahlen Sie erheblich mehr Steuern als am Ende von Ihnen tatsächlich zu zahlen wären. Dr TH wird also Aufteilung verlangen. Dann rechnet das Finanzamt so, als wäre jeder nur für seine Steuern zu veranlagen und rechnet die von Ihnen zu zahlenden Steuern anhand Ihres Einkommens aus. Der Rest ist Steuererstattung, die an den Treuhänder geht. Da Ihr Partner in Steuerklasse 3 erhablich zu wenig Steuern gezahlt hat wird er dann nachveranlagt und muss an das Finanzamt zahlen. Sie zahlen in diesem Fall also doppelt.
Lassen Sie sich beim Finanzamt ausrechnen, ob die Steuerklasse 4 mit Faktor für Sie günstiger ist.

In der WVP können Sie, wenn keine Nachtragverteilung angeordnet ist, in 3/5 wechseln. WÜrde ich aber vorher nachrechnen, weil sich auch dabei deutliche Steuernachzahlungen ergeben können.
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Es grüßt der Alte
Stelltrans
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« Antworten #2 am: 14. November 2011, 20:01:41 »

Danke erst mal, die Arbeitsaufnahme ist sowieso erst für die WVP geplant. Warum sollten sich dann denn noch deutliche Steuernachzahlungen ergeben. Ich habe dann nur ca. 35% Anteil am gemeinsamen Einkommen, ich habe das so verstanden, das dafür 3/5 genau richtig wäre.
Was genau ist die Nachtragsverteilung und bis wann kann der TH das einleiten ? Auch von Steuerklasse 4 mit faktor weiß ich nichts. Danke im vorraus.
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 14. November 2011, 21:36:43 »

Steuerklasse 4 mit Faktor kennen die wenigsten, ist auch relativ neu. Das wurde 2010 eingeführt, damit nicht, wie bei 3/5 der Effekt eintritt, dass bei ungünstigen Einkommensverhältnissen Nachzahlungen entstehen. Gibt eine gute Information auf den Seiten der Finanzverwaltung. Mit 4 Faktor zahlt man tatsächlich nur so viel, wie es den Einkommensverhältnissen entspricht und hat monatlich deutlich mehr als bei 3/5.

Die Nachtragsverteilung ordnet das Gericht an, wenn in der WVP noch Gelder zu erwarten sind, die aus der Zeit des Insolvenzverfahrens stammen. Üblich ist das bei Einkommensteuererstattungen aus dem letzten Insolvenzjahr.
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