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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:39:26 *
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Autor Thema: Steuerklassenwechsel während der Wohlverhaltensperiode (Verbraucherinsolvenz )  (Gelesen 340 mal)
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Andrea2008
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« am: 17. Januar 2012, 17:17:12 »

Hallo!
Ich befinde mich seit 2007 in der Verbraucherinsolvenz.
Mein Mann hat seit einem halben Jahr einen neuen Arbeitgeber und ein NETTOGEHALT in Höhe von € 1.800,00 im Arbeitsvertrag stehen bei derzeit Steuerklasse 3 (ca. € 2.430,00 brutto). Ich habe ein Gehalt in Höhe von € 1.880 BRUTTO = € 1.070,00 Netto (Steuerklasse 5). Wir würden gerne auf 4/4 gehen, da wir dann monatlich mehr als € 200,00 zur Verfügung hätten (bei einem unterhaltspflichtigen Kind). Ich bin mir aber garnicht sicher, ob wir das so einfach in die Wege leiten können oder ob ich vorab meinen IV "befragen" muss. Kann mir da jemand etwas zu sagen? Das wäre wirklich klasse! DANKE!!! Viele Grüße, Andrea
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paps
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2012, 17:20:01 »

Sie können in die Steuerklassen wechseln, die für Sie als Familie am günstigsten ist.

Anders wäre es, wenn der Wechsel nur deshalb vollzogen würde, um ein geringeres Netto zu erhalten und somit die GL zu schädigen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
clif112
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« Antworten #2 am: 18. Januar 2012, 14:17:34 »

Ich würde nicht wechseln, da im Lohnsteuer-Einkommensteuer Ausgleich Sie dieses wiederbekommen, wenn Sie zuviel Steuern gezahlt haben. Das Wechseln könnte problematisch werden.Genau wie Paps schon schrieb:
Anders wäre es, wenn der Wechsel nur deshalb vollzogen würde, um ein geringeres Netto zu erhalten und somit die GL zu schädigen.Denn Sie sollten überlegen; bei mehr Netto kann auch mehr gepfändet werden.
« Letzte Änderung: 18. Januar 2012, 14:30:54 von clif112 » Gespeichert
Insoman
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« Antworten #3 am: 18. Januar 2012, 14:35:37 »

@clif112
Zitat
Ich würde nicht wechseln, da im Lohnsteuer-Einkommensteuer Ausgleich Sie dieses wiederbekommen, wenn Sie zuviel Steuern gezahlt haben.

..im laufenden Insolvenzverfahren sind die Ihnen zukommenden Steuererstattungen in voller Höhe pfändbar..

Ein Wechsel der Steuerklasse ist unproblematisch, da die Gläubigerinteressen hiervon nicht negativ berührt werden.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
clif112
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2012, 14:48:27 »

Nochmal mehr Nettogehalt bedeutet mehr Pfändung des Gehaltes
auch interesant:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=119024&css=99
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. Januar 2012, 14:48:27 »



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Schuldenheini
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« Antworten #5 am: 18. Januar 2012, 15:39:55 »

........und falls Miese beim FA sind wird aufgerechnet in der WVP.... coffee
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