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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:39:40 *
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Autor Thema: Steuernachforderung vom Finanzamt  (Gelesen 1385 mal)
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oasis1973
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« am: 18. März 2009, 13:33:37 »

Hallo,

sicherlich wurde zu diesem Thema schon etliches in diesem Forum geschrieben.
Da ich nicht alles lesen möchte , und ich irgendwie auch nicht alles verstehe , bitte ich um Eure Mithilfe.

Ich befinde mich seit November 2006 in der Wohlverhaltensperiode. Meine Frau, die wegen der gemeinsamen Steuererklärung davon auch betroffen ist,
befindet sich seit Juni 2006 in der Wohlverhaltenperiode.

Wegen einer Betriebsprüfung bei meinem Arbeitgeber kam es zu einer Steuernachforderung , die von mir getragen werden
muss . Es handelt sich um die JAhre 2004, 2005 , 2006 .

Den Steuernachforderungsbescheid der Jahre 2004 , 2005 und 2006 habe ich erst diese Woche (also im März 2009) erhalten.

Sehe ich das richtig , dass diese Steuerforderung VOR meiner Restschuldbefreiung entstanden sind , diese demnach zwar nicht von
der Restschuld befreit werden (besonderer Status der FA Schulden) , ALLERDINGS erst nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode gezahlt werden müssen ?

Wenn das ggf. so ist , wie soll ich das dem FA mitteilen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss
Lars
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 18. März 2009, 13:56:11 »

Zweifellos sind diese Steuerforderungen vor Ihrer Restschuldbefreiung entstanden, da Ihenn diese ja noch nicht erteilt wurde.


"besonderer Status der FA Schulden" - gibt es nicht. FA wird wie jeder andere Gläubiger behandelt. Unabhängig der zu leistenden Steuerart.

Das was Sie meinen, betrifft Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, insofern diesen von Ihnen nicht widersprochen wurde.

Wann wurde Ihre Insovlenz eröffnet?
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oasis1973
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« Antworten #2 am: 18. März 2009, 14:14:14 »

Hallo ,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei meiner Frau am 20.10.2006
bei mir am 4.12.2006.

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lucca_m
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« Antworten #3 am: 18. März 2009, 16:15:41 »

das stimmt doch was nicht:
"Ich befinde mich seit November 2006 in der Wohlverhaltensperiode."
und dann:
"Eröffnung des Insolvenzverfahrens .. bei mir am 4.12.2006."

die "Wohlverhaltensperiode" beginnt mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens, in der Regel zwischen 12 - 18 Monaten nach Eröffnung.

Relevanz für eine Insolvenzforderung ist die Entstehung dieser. Demnach dürften die FA Forderungen weitestgehend als Insolvenzforderungen angesehen werden und wären somit von der Restschuldbefreiung erfasst. Leiten sie die Nachforderungen an Ihren Treuhänder weiter.
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Tom36_pleite
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« Antworten #4 am: 12. April 2009, 19:46:55 »

Zitat
Meine Frau, die wegen der gemeinsamen Steuererklärung davon auch betroffen ist,


Hi

Sorry das lese ich jetzte erst.
Hätte man da nicht einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld machen können?
Dann wäre ihre Frau vielleicht gar nicht betroffen gewessen ?

Gruss
Tom
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. April 2009, 19:46:55 »



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