Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:40
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:40:13 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Steuerrückerstattung  (Gelesen 245 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
chantal81
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 12. Mai 2011, 15:34:01 »

Hallo zusammen, habe mal ne Frage, habe vor einiger Zeit Insolvenz beantragt. Habe dann mit meinem Mann zsammen Steuerrückerstattung bekommen aufs Konto. Es ist jetzt so, das ich Brief vom Amtsgericht bekommen habe und die ein schriftliches Gutachten vom Th möchten. Der hat sich bei mir aber noch nicht gemeldet, er meinte sobald er Akte vorliegen hat, meldet er sich. Nun meine Frage, was passiert, wenn ich ein Teil des geldes schon ausgegeben habe. Die Schuldnerberatung meinte, solang es noch nicht eröffnet war, gehört das Geld mir. Was stimmt denn nun?  Lg
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 12. Mai 2011, 19:13:46 »

Vom Finanzamt mal eine Aufteilung der Steuererstattung anfordern.
Sofern Sie Steuern gezahlt und zurückbekommen haben, ist es wie so oft eine Frage des Betrages der auf Sie entfällt.

Der Einwand des Verbrauches oder der Regulierung besteheder Schulden wäre denkbar.
Allerdings nur, wenn die Erstattung zum Zeitpunkt der Abgabe des Antrages bereits erfolgt war.

Konnten Sie mit einer Erstattung rechnen oder der Bescheid kam "ganz überrraschend" nach der Abgabe des Antrages, sind es möglicher Weise Guthaben / Neuerwerb des Schuldners, der zur Masse gehört.

Der Anteil ihres mannes bleibt davon unberührt.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.1283 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz