Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:43:32 *
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Autor Thema: Steuerrückerstattung HILFE!!!  (Gelesen 515 mal)
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lumes
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« am: 05. September 2011, 17:30:09 »

Hallo,

Ich habe eine Steuerrückerstattung von 248 Euro erhalten. Mein Insolvenzverfahren endet im November mit der RSB.
Darf ich die Steuerreichtümer behalten, oder werden die zur Masse gezogen?

Mit vorausdank

Oliver
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Insoman
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« Antworten #1 am: 05. September 2011, 18:09:07 »

Wenn Sie sich in der WVP befinden,d.h wenn das Verfahren aufgehoben wurde, dürfen Sie die Erstattung behalten.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
lumes
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« Antworten #2 am: 06. September 2011, 05:41:52 »

Danke für die schnelle Antwort.

Hier noch eine Ergänzung: Gilt das auch wenn das Finanzamt auf meiner Schuldnerliste steht, oder darf
dies weiterhin zu ihrer Verrechnung einbehalten?

Grüße und vielen Dank

Oliver
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Fallera
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« Antworten #3 am: 06. September 2011, 07:11:29 »

Das Finanzamt darf auch in der WVP mit Steuerschulden aufrechnen.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
lumes
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« Antworten #4 am: 06. September 2011, 19:26:21 »

Danke dafür. Ich warte dann mal auf die Dinge die da kommen mögen.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. September 2011, 19:26:21 »



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