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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:43:49 *
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Autor Thema: Steuerrückerstattung trotz Steuerschulden?  (Gelesen 484 mal)
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Michael-MK
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« am: 17. Juli 2011, 16:13:44 »

Hallo an alle.

Ich befinde mich seit gut einem Jahr in der WVP. Ich habe für 2009 meine Lohnsteuer beim FA abgegeben.

Entgegen der Aussage des FA, habe ich meine Erstattung  letzte Woche auf mein Konto überwiesen bekommen. Normalerweise würde das FA ein Guthaben einbehalten, da ich ja auch das FA als Gläubiger habe.

Muss ich das Geld dem FA wieder zurück überweisen? Darf/Kann ich es behalten? Mein IV dürfte es ja auch nicht fordern das ich die Erstattung in der WVP behalten dürfte, so ich keine Steuerschulden habe. Oder liege ich da falsch?

Klar würde ich den Betrag gerne behalten, aber wenn ich verpflichtet bin es abzugeben werde ich das natürlich tun, um meine RSB nicht zu gefährden.

Was tun???
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« Antworten #1 am: 17. Juli 2011, 17:50:20 »

Das FA kann aufrechnen. Wenn es nicht aufrechnet, sondern das Geld überweist darf man sich darüber freuen und das Geld behalten.
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Es grüßt der Alte
Michael-MK
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« Antworten #2 am: 17. Juli 2011, 18:35:55 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Muss ich dem IV denn darüber informieren. Denn er ist ein echter Grabschfinger. Vermute das er mich dazu zwingt den Betrag ihm zu überwiesen!

Müßte ich dem dann folge leisten?
« Letzte Änderung: 17. Juli 2011, 18:40:38 von Michael-MK » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 17. Juli 2011, 19:07:00 »

In der WVP geht ihn das nichts mehr an.
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misstraut2011
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« Antworten #4 am: 17. Juli 2011, 19:08:04 »

Hallo Michael,

Du solltest prüfen, ob ggfs. für 2009 Nachtragsverteilung angeordnet wurde. Das würde nämlich bedeuten, dass die Erstattung 2009 in die Masse fließt. Erst ab Aufhebung des Inso-Verfahrens und damit Beginn der WVP gehört die Steuererstattung Dir, für 2010 müsste das dann ggfs. anteilig der Fall sein.

LG
MissTraut
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« Antworten #4 am: 17. Juli 2011, 19:08:04 »



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« Antworten #5 am: 17. Juli 2011, 19:13:35 »

Auch 2010 könnte noch Nachtragsverteilung angeordnet sein, so etwas gibt es auch. Ein "guter" Treuhänder hätte das aber längst dem FA gesteckt und dann wäre auch nichts ausgezahlt worden.

Also, wenn im Beschluss über das Ende des IV nichts steht ist es Ihr Geld.
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