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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:44:03 *
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Autor Thema: Steuerrückerstattungen in der wohlverhaltensphase  (Gelesen 451 mal)
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Sveniboy
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« am: 30. Januar 2012, 19:56:01 »

hallo dieses ist eine ernste frage die mir persönlich kopfzerbrechen bereitet.
ich bin seit 2009 in der ninsolvenz musste letztes jahr rückertsattungen abtreten ab dieses jahr behalten .

werde in diesem jahr auch etwas wiederbekommen und nun zum thema ich gehe arbeiten habe nen gehalt logisch
wenn jetz aber die steuer rückertattung kommt die ich ja behalten darf .

zum beispiel habe 1030 euro netto und bekomme dann aber auch noch ne steuer rückertsattung von sagen wir mal 500 euro muss ik da jetz irgendwie was abtreten oder kann ich da alles behalten wäre um ne antwort sehr dankbar










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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 30. Januar 2012, 20:23:49 »

In der Wohlverhaltensphase können Sie die Steuererstattung behalten, es sei denn, im Aufhebungsbeschluss ist Nachtragsverteilung vorbehalten worden.

Schauen Sie in den Beschluss, mit dem das Verfahren beendet (aufgehoben) worden ist. Wenn dort nichts steht dürfen Sie über das Geld freihändig verfügen.
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Es grüßt der Alte
Sveniboy
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« Antworten #2 am: 30. Januar 2012, 20:38:28 »

ja das weiss ich ja meine angst is nur jetz wenn ich mein lohn erhalte wo nix pfändbar is und dann plus die steuer rückeratttung aufs konto bekomme das die das zusammen rechnen und daraus was pfändbares bilden.
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 31. Januar 2012, 06:34:58 »

Eine Verrechnung bzw. Zusammenrechnung von Gehalt und Steuererstattung ist nichts zulässig. Sie brauchen da nichts zu befürchten.
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Es grüßt der Alte
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