Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:44
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:44:23 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Steuerrückzahlung aus 2007 , jetzt Umbuchung vom Finanzamt  (Gelesen 3809 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Timme22
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 6

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 07. April 2008, 13:39:45 »

Hallo zusammen ,

2003 wurde mein Privat Insolvenzverfahren eröffnet.
Ich befinde mich zur Zeit in der Wohlverhaltensphase.
Habe jetzt meinen Einkommensteuerbescheid zurückbekommen ,
aus dem ich ein Guthaben errechnet bekommen habe.
In dem Bescheid seht unten "über die Verwendung des Guthabens
erhalten sie  eine besondere Mitteilung.
Jetzt habe ich eine Umbuchungsmitteilung des FA erhalten ,
in dem steht , dass das Guthaben auf Steuerschulden aus dem Jahre 2002
( da war ich noch selbstständig) verrechnet wird.
Ist das alles so rechtens ?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Gruß Timme22
 
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 07. April 2008, 14:06:05 »

... das ist schon möglich.

BGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - IX ZR 115/04

b) In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.

http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo112180.htm


Gruss
Feuerwald

Gespeichert

Hannahlein
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 8

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 14. April 2008, 14:45:31 »

Hallo,
 ja das ist seit ca. 2 Jahren rechtens.
Wir haben sogar mit unseren Treuhänder einen Verfahren gegen das Finanzamt geführt, leider erfolglos da damals eine neue Rechtssprechung gab in dem das Finanzamt sich aus den Steuererstattungen bedienen kann.
Ich verstehe es bis heute nicht, somit hat sich das Finanzamt als Gläubiger einen Vorteil gegenüber den anderen Gläubigern geschaffen.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 14. April 2008, 18:41:20 »

Nun es ist ja nicht das Finanzamt alleine.
Folgt man dem BGH Urteil, so kann jeder Gläubiger, der eine Leistung zu erbringen hat, mit offenen Forderungen in der WVP aufrechnen.
-> siehe Feuerwald.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2798 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz