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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:44:35 *
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Autor Thema: Steuerrückzahlung nach letztem Insolvenztag, Frage zur Restschuldbefreiung  (Gelesen 981 mal)
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whiteflowerxx
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« am: 18. Juni 2011, 13:41:50 »

Hallo zusammen,

der letzte Tag meiner Privatinsolvenz ist vorbei, das Verfahren wurde vor 6 Jahren eröffnet, ich war nie in der WVP, da mein Insolvenzverwalter sich mit einigen Sachen unendlich viel Zeit gelassen hat.
Bis zum letzten Tag der Insolvenz habe ich jetzt die entsprechenden Pfändungen abgeführt.
Die Mitarbeiterin des Insolvenzverwalters meinte, dass sie das Arbeitsamt anschreibt und über den letzten Tag der Insolvenz informieren wird (ich bekomme ALG1).

Nun meine Frage:
Ich habe einen Bescheid über meine Einkommensteuer für 2009 erhalten, der Bescheid datiert einen Tag nach dem letzten Insolvenztag. Ich bekomme einiges an Geld zurück. Muss ich das jetzt noch melden?
Und bekomme ich jetzt die Restschuldbefreiung, obwohl ich nicht in der WVP war?

Und noch eine Frage: fallen jetzt noch Gerichtskosten an? Oder sind die schon von den pfändbaren Beträgen bezahlt worden?

Vielen Dank schon vorab für die Hilfe.

Grüße
Whiteflower
« Letzte Änderung: 18. Juni 2011, 13:43:58 von whiteflowerxx » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 18. Juni 2011, 16:22:08 »

Das Gericht hat, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht beendet wurde, die Restschuldbefreiung durchzuführen, wenn die 6 Jahre vorbei sind. Dazu würde ich dem Gericht ein entsprechenden Hinweis geben.
Der Insolvenzbeschlag ist aber noch nicht beendet, so dass die Zahlung noch der Masse zusteht. Allerdings ist diejenige Masse, die nach dem Ende der Abtretung noch zur Masse gelangt nicht mehr an die Gläubiger zu verteilen, sondern dem Schuldner, soweit alle Kosten des Verfahrens bezahlt sind, auszukehren.
Deshalb würde ich dem TH den Bescheid übersenden.

Im Regelfall dürften die Verfahrenskosten, also Gerichts- und Treuhänderkosten, von den laufenden Pfändungen bezahlt sein.
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Es grüßt der Alte
whiteflowerxx
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« Antworten #2 am: 18. Juni 2011, 21:09:06 »

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter.
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« Antworten #3 am: 20. Juni 2011, 18:33:01 »

Nachtragsverteilung möglich?
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Maurice Garin
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« Antworten #4 am: 20. Juni 2011, 18:44:27 »

Nachtragsverteilung möglich?

Das Verfahren ist ja noch gar nicht aufgehoben. Die  Erstattung für 2009 gehört so oder so zur Masse.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. Juni 2011, 18:44:27 »



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« Antworten #5 am: 20. Juni 2011, 19:19:38 »

ja schon, nur bleibt sie auch da?
Oder muss, wird ein Zeitpunkt fingiert? Ähnlich wie bei dem für die Versagung der RSB notwendige aber fehlenden Schlusstermin.
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