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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:44:48 *
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Autor Thema: Steuerschuld aus 2006 auf meine Frau "abgewälzt"  (Gelesen 248 mal)
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MickDee
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« am: 20. Juni 2011, 13:41:15 »

Hallo,

ich bin fast am verzweifeln.
Ich bin in RI seit 2008.
Nun hat meine Frau (nich in Insolvenz) eine Mahnung vom Finanzamt bekommen.
Sie soll für mich für 2006 Einkommensteuer nachzahlen inkl. aufgelaufener Zinsen.
Wir sind zusammen veranlagt, sie ist selbstständig. Mein IV hat die Steuer irgendwie "gesplittet",
so daß ich nix bezahlen muss und meine Frau alles.
Ist denn dies gerechtfertigt ?
Wir sind verzweifelt und meine Frau sauer auf mich, das Sie für Sachen aufkommen muß, für Sachen wo
Sie mich noch nicht mal kannte...

Bitte um schnelle Hilfe.

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Maurice Garin
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« Antworten #1 am: 20. Juni 2011, 13:52:36 »

meine Frau sauer auf mich, das Sie für Sachen aufkommen muß, für Sachen wo
Sie mich noch nicht mal kannte...

Wann haben Sie denn geheiratet? Wenn die Frau Sie 2006 noch nicht kannte, dann kommt eine Haftung für Steuerschulden aus 2006 nicht in Frage. Klingt alles ein wenig merkwürdig.

Zitat
Mein IV hat die Steuer irgendwie "gesplittet",

Sie sollten mal eruieren, wie der IV das "gesplittet" hat. Aufteilungsbescheid? Doch getrennte Veranlagung?
Wenn die Frau zahlen soll, dann muß ihr auch ein Bescheid vorliegen, was und für welches Jahr zu zahlen ist. Wenn nicht, dann sollte sie den vom Finanzamt anfordern. Nicht vom IV.
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Maurice Garin
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« Antworten #2 am: 20. Juni 2011, 13:52:58 »

mist, schon wieder doppelt...
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« Antworten #3 am: 20. Juni 2011, 14:23:54 »

Ich vermute mal folgendes:

-Steuerschuld für 2006 = Summe XXX,- EUR
-Zusammenveranlagung (also schon 2006 verheiratet)
-Insolvenzverwalter stellt Aufteilungsantrag

lt. Aufteilungsbescheid
Steuerschuld für Ehemann 0%
Steuerschuld für Ehefrau 100%

Der Insolvenzverwalter kann nix splitten, wenn dann nur das Finanzamt und nur auf Antrag. Wenn es so ist wie ich geschrieben habe, dann ist es völlig korrekt.

Also, Finanzamt anrufen, Aufteilungsbescheid inkl. der Berechnungen zuschicken lassen = fertig.
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MickDee
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« Antworten #4 am: 20. Juni 2011, 14:28:14 »

Hallo,

ja, genauso...
ABER: 2006 kannte ich meine Frau noch gar nicht.
Sie sieht nicht ein, warum Sie jetzt für meine Schulden aufkommen soll !

Was soll ich denn jetzt tuen ?
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« Antworten #4 am: 20. Juni 2011, 14:28:14 »



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« Antworten #5 am: 20. Juni 2011, 14:44:45 »

Wenn du deine Frau 2006 noch nicht kanntest, sehe ich das unproblematisch. Sicher das die Forderung 2006 betrifft? Eine Mahnung ist erstmal unproblematisch, kritisch wird es bei einer Vollstreckungsandrohung.

Steht wirklich in der Mahnung Einkommenssteuer 2006?

Finanzamt anrufen, Vorgang klären!
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