Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:45:16 *
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Autor Thema: Steuerschulden bei Insolvenz  (Gelesen 1040 mal)
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Mister-Sunshine
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« am: 07. Mai 2011, 15:53:40 »

Hallo zusammen,

ich konnte hier schon einige Interessante Beiträge lesen und viele Informationen holen.

Nur auf eine Frage fand ich keine Antwort. Ich habe im Jul'07 ein Gewerbe angemeldet, welches bis Sep'08 im Nebenerwerbe geführt wurde. Seit Sep'08  war es meine Haupttätigkeit. Anfangs lief es prima, im Sommer 2010 jedoch wurde die Luft immer enger, Forderungsausfälle, vielleicht auch ein wenig Naivität und Dummheit von mir und nun stehe ich mit ca. 38tsd in der Kreide. Seit Feb'11 habe ich einen Job der mir 1.600 € netto bringt. Wenn ich jedoch alle Gläubiger bediene bleiben mir gerade einmal 200-300 Euro übrig. Achja, aufgrund Mietschulden wohne ich seit Nov'10 wieder bei meinen Eltern. Doch nun zum Punkt:

1) Ich habe die Steuervoranmeldungen etc. seit Sommer nicht mehr gemacht, da ich einfach am Ende war. Mittlerweile möchte das Finanzamt ca. 10.000 Euro, die momentan mit lächerlichen 130 Euro pro Monat bedient werden. Wenn ich am Montag den Antrag auf Regelinsolvenzverfahren stelle und am Dienstag das Gewerbe abmelde, gelten denn alle Steuern aus der Selbstständigkeit für die RSB?

2) Und wie ist das dem Umziehen, wenn ich doch keine Kohle habe, mit der Vermieterin aber aushandel, die Kaution i.H.v. 900 Euro auf Raten zu zahlen, ist das in Ordnung oder ist die Kaution dann auch eingezogen? Würde nach Eröffnung des Inso umziehen.

3) Ich bin im Außendienst tätig, bekomme auf meinen Nettolohn Spesen und Abzüge für Privatnutzung KfZ, welcher Betrag gilt für die Pfändungstabelle? Der Netto- oder der Auszahlungsbetrag?

Mfg Mister-Sunshine

PS: Gewerbe vor oder nach Antrag abmelden? Und Maschinen die Abgeschrieben sind, sind die Anzugeben? Also beispielsweise Geringwertige Güter (>149€ in 2009 gekauft) will der TH was davon wissen?
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tomwr
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« Antworten #1 am: 07. Mai 2011, 19:40:12 »

Die Steuerschulden fallen voll in die Insolvenz.

Das mit der Kaution habe ich nicht verstanden.
Geht es um die Rückzahlung der alten Kaution oder um die Zahlung der neuen Kaution ?
Vor Eröffnung umziehen wäre stressfreier in Bezug auf die Kaution.

Gewerbe unbedingt erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abmelden, da man so auf jeden Fall noch in die Regelinsolvenz fällt und diese einfacher zu durchlaufen ist (weniger Formalien).
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Mister-Sunshine
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« Antworten #2 am: 07. Mai 2011, 20:21:51 »

Hi tomwr,

danke für deine Antwort.
Also ist es egal, ob ich die Steuererklärung schon gemacht habe oder noch nicht. Im Zweifelsfall gibt es eine Schätzung, die dann von der RSB betroffen ist.

Na momentan lebe ich bei meinen Eltern, habe also keine Kaution hinterlegt. Nur wenn ich doch jetzt umziehe und dem zukünftigem Vermieter die Kaution in Raten zahle, wird der IV doch die Kaution holen oder nicht?

Ja, das meinte die gute Frau von der Schuldenberatung auch, also folgender Ablauf:

1) Umziehen
2) Ummelden
3) Regelinsolvenz eröffnen
4) Abwarten und Brav sein

MFG Mister-Sunshine
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 07. Mai 2011, 23:25:45 »

1) Umziehen
2) Ummelden
3) Regelinsolvenz eröffnen
4) Abwarten und Brav sein

- Gewerbe nicht morgen abmwelden
- erst Regelinsolvenz beantragen
- Eröffnung abwarten
- damm umziehen

das meint der gute Mann von der SB.

- brav sein muss man nicht. Man muss neue Perspektiven erkennen und angehen

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Mister-Sunshine
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« Antworten #4 am: 08. Mai 2011, 19:04:09 »

Aber während der Regelinsolvenz kann ich doch net umziehen, woher soll ich da die Kaution urplötzlich herzaubern?

Und nun will ich eben einige Dinge an einen Bekannten "verkaufen" damit die Kaution bezahlen und dann das Inso eröffnen, dann in der WVP die Dinge wieder zurückkaufen. Oder spricht da etwas dagegen?

MFG Mister-Sunshine
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Mai 2011, 19:04:09 »



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Insokalle
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« Antworten #5 am: 09. Mai 2011, 11:21:11 »

unglaublich
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Mister-Sunshine
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« Antworten #6 am: 11. Mai 2011, 21:22:22 »

Was ist daran unglaublich?

Ich verkaufe dem die Dinge, weil er Sie braucht (Motorsäge, XBox 360) und ich habe eben die Option die Dinge wieder zurück zu kaufen.


MFG Mister-Sunshine
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paps
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« Antworten #7 am: 12. Mai 2011, 19:26:19 »

Was Insokalle meint ist, dass man solche Konstruckte niemals öffentlich machen sollte.

Von Option auf Rückkauf haben Sie bisher ja nicht gesprochen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: steuer  Finanzamt  Schulden  Insolvenz 
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