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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:45:24 *
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Autor Thema: Steuerschulden beim Finanzamt  (Gelesen 2256 mal)
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dany
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« am: 08. November 2010, 14:25:42 »

Hallo,
ich habe in einem anderen Bericht gelesen, dass die Steuerrückerstattung geteilt ausgezahlt wurde (Ehefrau ist in der Insolvenz und der Ehemann nicht)
Nun meine Frage und kleine Einleitung/Erklärung: ich habe ein Insolvenzverfahren zu laufen, Restschuldbefreiung wurde mir im Jahr 2006 zugesagt und so soll nach 6 Jahren der WVP diese dann erfolgen. So hab ich das verstanden. Nun hat mein Mann Anfang 2007 angefangen nebenberuflich kleine Handwerksarbeiten anzubieten und dafür haben wir dann auch eine Abrechnung bzw. Steuererklärung über einen Steuerberater beim Finanzamt abgegeben. Da wurde ein Verlust ausgerechnet, welcher als Guthaben auf meine Steuerschuldenkonto gebucht wurde. Das ganz auch wurde auch für das Jahr 2008 gemacht und 2009 sicherlich auch (der Bescheid liegt noch nicht vor)
Wir werden zwar gemeinsam veranlagt, aber es ist doch sein Geschäft.
Ist es korrekt, dass meine Steuerschulden nicht erlassen bei der Restschuldbefreiung? (Aussage eines Steuerberaters)man hört soviel verschiedenes.
hoffe es kann jemand etwas Licht in die Verwirrung bringen.
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 08. November 2010, 14:42:08 »

Ist es korrekt, dass meine Steuerschulden nicht erlassen bei der Restschuldbefreiung?

- Steuerschulden als Insolvenzforderungen (sic!( werden schon von der RSB erfasst. Jedoch kann das FA in der WVP mit Steuerguthaben aufrechnen. Steuerschulden, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens neu entstehen, werden natürlich nicht von der RSB erfasst.
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dany
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« Antworten #2 am: 08. November 2010, 14:57:01 »

Danke für die schnelle Antwort.
Neue Schulden sind nicht dazu gekommen, nur Guthaben aus der nebenberuflichen Tätigkeit meines Mannes, welche immer gleich beim FA bleiben (umgebucht)
Das heißt dann doch aber auch, dass nach der WVP die restlichen noch offenen Steuerschulden auch in die RSB fallen und wir wirklich bei "0" neu anfangen können?
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Fallera
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« Antworten #3 am: 09. November 2010, 10:42:25 »

ja, das heißt es!
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« Antworten #4 am: 09. Dezember 2010, 18:01:34 »

Bei Steuererklärungen sollte immer die "Aufteilung der Steuerschuld" beantragt werden, wenn beide Partner arbeiten und nur ein Partner Insolvent ist.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. Dezember 2010, 18:01:34 »



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thorodin
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« Antworten #5 am: 16. Januar 2011, 20:55:16 »

Hallo.

Ist es denn nicht unfair, dass das FA Guthaben einbehalten darf/kann? Ich bin z.Zt. auch in der WVP, welches 06/2014 endet. Meine Frau war vor einiger Zeit selbstständig. Leider lief das Geschäft nicht gut und wir kamen ins hintertreffen beim FA. Schlussendlich waren Schulden aufgelaufen. Da wir auch gemeinsam die Steuer veranlagt hatten, hatte ich die Steuerschulden auch bekommen (Erklärung unter privater Steuernummer gemacht)! Ich weiß, Riesenfehler!!! Dann habe ich ein Insoverfahren angestrebt, welches auch genehmigt wurde. Dort habe ich das FA als Gläubiger angegeben. Nun habe ich letztes Jahr eine Steuererklärung mitZusammenveranlagung abgegeben, aber mit getrennter Berechnung. Das Ende vom Lied war, dass meine Rückerstattung umgebucht wurde und das Guthaben meiner Frau ausgezahlt wurde. ????? Bahnhof??? Ich machte keine Steuerschulden  und muss sie nun alleine tilgen??? Das Geld, welches sich das FA einbehält, zum umbuchen, wird doch anderen Gläubigern zur Tilgung vorenthalten, oder? Oder steht mir mittlerweile die Rückerstattung wieder zu? Muss ich das wirklich so hinnehmen?

Lieben Gruß
« Letzte Änderung: 16. Januar 2011, 20:58:12 von thorodin » Gespeichert
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« Antworten #6 am: 17. Januar 2011, 04:51:31 »

Zum einen ist das FA ebenfalls ein Gläubiger und zum anderen ist es doch auch unfair, wenn andere Gläubiger leer ausgehen. Und anders herum ist es doch so, wenn die eigenständigkeit ordentlich funktioniert hätte, wären auch alle Beitrage und Kosten den Gläubigern zu gute gekommen. Das Geld stünde dir ja dann auch nicht zur Verfügung.
Nehmt es so an, wie man es euch gewährt hat und startet einen Neuanfang ohne Schulden. Das Licht am Ende des Tunnels ist ja nicht mehr ganz so fern...
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tomwr
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« Antworten #7 am: 17. Januar 2011, 16:21:00 »

Ist es denn nicht unfair, dass das FA Guthaben einbehalten darf/kann?
Nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht.
http://lexetius.com/2010,4389
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