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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:45:52 *
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Autor Thema: Stimmt da was nicht?  (Gelesen 554 mal)
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Nico1977
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« am: 15. April 2011, 20:40:11 »

Hallo zusammen
Bin seit Dezember 2010 in Inso.Seit Januar wird bei mir gepfändet.
Jetzt hatte ich mal die zeit um in meine Lohnabrechnung zu schauen und stellte fest das mein Arbeitgeber irgentwie zu viel an den TH überwiesen hat.Habe es selber mit der Pfändungstabelle verglichen.
Seht selbst:

Januar:
Nettolohn 1981,47€ Pfändung =63,29€
Gleichzeitig Behält mein Arbeitgeber Auch kosten ein.3,97€

Februar:
Nettolohn 2112,74€ Pfändung =120,29€
Eingehaltene AG-Kosten 3,51€

März:
Nettolohn 2159,26€ Pfändung =132,29
Eingehaltene AG-Kosten 3,97€

Nach der Pfändungstabelle ist bis jetzt nur der Januar Richtig.
Bin Steuerklasse 3/1,5 (Verheiratet 2 Kinder Frau in Mutterschutz,also habe ich 3 Unterhaltsverplichtete Personen)
Nun meine Frage Warum wurde im Februar und März zu viel Gepfändet?
Will sowieso mal am Montag im Lohnbüro anfragen was da los ist.
Vielleicht kennt sich ja einer von euch aus.

Danke schonmal
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Fallera
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« Antworten #1 am: 16. April 2011, 13:31:32 »

Ich stimme mit Ihnen überein, dass hier etwas nicht stimmt!

Zumal es im Februar und März genau 18,00 EUR waren  die mehr an den TH ausgezahlt wurden.

Waren ausser dem "normalen" Gehalt noch andere Gehaltsbestandteile vorhanden?
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Nico1977
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« Antworten #2 am: 16. April 2011, 14:25:33 »

Vielleicht Spesen?
zumindest stehen sie drinnen.
Januar gabs keine
Februar 59,80€
März 59,30€
Vieleicht das die es Irgentwie prozentual abrechnen zwecks spesen.?!!!
Aber trotzdem müsste es doch draufstehen warum mehr gepfändet wurde.
Am Montag weiß ich mehr,und werde es hier berichten.

Schönes Wochenende cheesy
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Nico1977
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« Antworten #3 am: 19. April 2011, 12:46:46 »

Wie Vermutet,es waren die Spesen   sad
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Der_Alte
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« Antworten #4 am: 19. April 2011, 13:37:19 »

Spesen sind unpfändbar nach § 850 a Nr. 3: Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
Das hat der Arbeitgeber sich wohl vertan. Nachfassen und Berichtigung fordern. Bearbeitungsgebühren dürfen nur erhoben werden, wenn es im Arbeitsvertrag so geregelt ist. Ansonsten hat das Bundesarbeitsgericht im Verfahren 1 AZR 578/05 entschieden, dass die Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind.
Auch hier gilt, die Kosten zurückfordern.
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Es grüßt der Alte
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. April 2011, 13:37:19 »



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Nico1977
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« Antworten #5 am: 19. April 2011, 18:26:54 »

Ich habe im februar um die 200 euro spesen bekommen. Genauso auch im märz.                             Ich rief meinen  TH an und fragte ihn was mit dem geld ist,ob ich es behalten soll kann. Der meinte ja,wenn was ist meldet er sich. Die spesen bekam ich bar auf die hand. Jetzt nach dem ich in die Lohnabrechnung sah sah ich das die spesen in der Brutto hälfte sind und dem entsprechend versteuert wurden. Und deshalb im schnitt ca. 17 euro im Februar bzw. März mehr gepfändet wurden. Lohnbüro meinte es sind die spesen. Soll ich noch mal nachfragen?
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paps
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« Antworten #6 am: 19. April 2011, 18:29:02 »

Die Spesen, sofern diese tatsächlich angefallen sind, sind heraus zu rechnen.
Das sollten Sie, unter Verweis auf die ZPO beim Arbeitgeber einfordern.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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