1. Ist es möglich, Fixkosten anrechnen zu lassen, so dass sich das nicht pfändbare Einkommen erhöht, z.B. Kinderbetreuungskosten, private Krankenkasse?
- kann geprüft werden:
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850e.htmlhttp://dejure.org/gesetze/ZPO/850f.html2. Ist eine Jobaufnahme im Ausland möglich, zum Beispiel in Belgien, Niederlande, Polen?
- ja, das ist grundsätzlich möglich.
3. Ein Schwerbehinderter hat höhere steuerliche Freibeträge. Muss er die daraus "gewonnenen" Einkommenszuwächse auch abtreten?
- Steuererstattungen im eröffneten Insolvenzverfahren gehen an den Treuhänder. In der WVP wieder an der Schuldner.
4. Muss am am am Ort des Insolvenzgerichtes oder Treuhänders wohnen bleiben oder kann man frei wählen wo man wohnt, z.B. Insolvenz in Berlin eröffnet, Umzug nach München?
- mann kann freilich umziehen. Der Wohnsitzwechsel muss dem Gericht und dem TH jedoch angezeigt werden.