Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 06:50
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:50:25 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Stromrückzahlung/erstattung  (Gelesen 1256 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Vielosof
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 12. Januar 2008, 16:41:34 »

Hallo zusammen!

Meine Frau, Rentnerin und deshalb Inso mit Nullplan, zahlt mtl. die Stromgebühren, soll nun eine Rückzahlung der Stromgebühren vom E-Werk von 55.-- € auf ihr Konto erstattet bekommen (trotzdem noch unterhalb der Pfändungsgrenze).Kann sie das behalten?  Bei mir ist es so, daß jeder Cent gepfändet wird (bzw. ich muß alles überweisen) wie z.B. eine Nebenkostenrückzahlung. Ich bezahle mtl. die Miete und die  Nebenkosten.
Wir sind seit Juni ´07 in der Inso, die  Stromrückzahlung betrifft aber das ganze Jahr ´07. Oder wird da vielleicht anteilig (z.B. 7/12 oder 5/12) was berechnet? Oder wird sie erst ab WHP was behalten dürfen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 12. Januar 2008, 16:49:43 »

"Oder wird sie erst ab WHP was behalten dürfen?"

- solche Erstattungen sind allg. im noch laufendem Insolvenzverfahren massezugehörig, leider.  Das ändert sich nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensphase.




« Letzte Änderung: 12. Januar 2008, 17:03:31 von Feuerwald » Gespeichert

Vielosof
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 12. Januar 2008, 17:00:21 »

Vielen Dank für die schnelle Auskunft!
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3104 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz