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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:50:38 *
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Autor Thema: Studentin heiratet  (Gelesen 330 mal)
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« am: 08. Januar 2010, 14:10:57 »

Hallo,

meine Tochter ( Studentin) heiratete einen Studenten. Beide leben von den Zuwendungen der Eltern und dem Bafög.
Bin ich für den Unterhalt des Mädchens noch verpflichtet?

Danke für Ihre Bemühungen
  Witch
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« Antworten #1 am: 09. Januar 2010, 12:34:20 »

Also ich bin Österreicher und kann daher nur für dieses Rechtsystem sprechen.
Ist aber wahrscheinlich ziemlich ähnlich geregelt.

Wenn das Kind, für welches man Unterhaltspflichtig ist bis zu seinem 26. Lebensjahr zu studieren beginnt, sind die Eltern dazu verpflichtet dieses Studium zu finanzieren und zwar solange man es in Mindeststudiendauer + 1 Jahr abschliesst.
Sollten die Eltern dazu nicht in der Lage sein, wird vom Staat eine Studienbeihilfe bezahlt, max. € 678,72 im Monat. Je nach Einkommenssituation der Eltern wird das ganze Stipendium bezahlt oder ein Teilbetrag und der Rest muss von den Eltern aufgewendet werden.
Es besteht die Möglichkeit dieses Geld einzuklagen, wenn die Eltern sich weigern sollten das zu bezahlen. Das ist natürlich nicht Usus, aber eben möglich.

Wie es in Deutschland ist kann wich wie gesagt nicht sagen, kann mir aber vorstellen, dass es auch so ähnlich ablaufen wird.
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« Antworten #2 am: 09. Januar 2010, 17:12:47 »

M.E. kollidieren hier die Unterhaltsregelungen der Eltern und des Ehegatten. Angesichts dessen:

§ 1608 BGB Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
(1) Der Ehegatte des Bedürftigen haftet vor dessen Verwandten. Soweit jedoch der Ehegatte bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren, haften die Verwandten vor dem Ehegatten. § 1607 Abs. 2 und 4 gilt entsprechend. Der Lebenspartner des Bedürftigen haftet in gleicher Weise wie ein Ehegatte.
(2) (weggefallen)

scheint die Sache mögl. kompliziert zu werden. Ich glaube außerdem, wenn beide Bafög bekommen, erhöht sich dadurch die Leistungsfähigkeit des einen und verringert sich die Bedürftigkeit des anderen. Es kann aber durchaus sein, dass die Eltern weiter Unterhalt leisten müssen.
Ob und ggf. welche Auswirkungen die Heirat wiederum auf das Bafög hat, weiß ich nicht.

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« Antworten #3 am: 10. Januar 2010, 16:45:31 »

Hallo,

heißt das nun ich muss in der Pfändungstabelle sie noch mit berücksichtigen oder nicht?
Danke für Eure Antworten.

Witch
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« Antworten #4 am: 10. Januar 2010, 19:26:43 »

nun ja, das ist eine Frage des Geldes.
Platt gesagt: Wenn der studierende Ehegatte seine studierende Frau nicht unterhalten kann ohne selbst zu verhungern, dann müssen wohl die Eltern wieder einspringen. Und dann ist die Tochter als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen.
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« Antworten #4 am: 10. Januar 2010, 19:26:43 »



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