Mein Anwalt betreibt eine Homepage,in der er unter anderem über die Insolvenz aufklärt und ein Forum betreibt. Vielleicht hilft folgendes Leuten weiter,die kurz vor der Inso stehen,deswegen stell ich das mal hier rein (@mods-hoffe das ist erlaubt?!

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Lastschriften ausdrücklich und unwiderruflich genehmigen
Lieber Herr ******,
folgenden Rat hatten Sie einem Hilfesuchenden im Forum gegeben:
"Hallo,
er darf die Lastschriften bis drei Monate von Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurück buchen. Sie können aller dings zur Bank gehen und unmittelbar vor Eröffnung sämtliche Lastschriften ausdrücklich und unwiderruflich genehmigen. Dann sind sie nicht mehr rückgängig zu machen."
Zurückliegende Lastschriften müssen also bei der kontoführenden Stelle (da wo man das Konto mal eröffnet hat) durch ein formloses Schreiben von Euch ausdrücklich genehmigt werden. Das reicht und der TH hat kein Zugriff mehr darauf.