Muss ich die mtl.Gehaltsabrechnungen meinen TH zuschicken?
Wenn er Sie aufgefordert hat...ja.
Durch das Einkommen meines Kindes hätte sich meine Unterhaltspflicht verringen müssen und ein
höher Betrag abgeführt werden müssen an den TH.?
Nein. wenn der TH dies erreichen will, muss er erst einen Antrag bei Gericht stellen.
Ob und inwieweit sich das Einkommen Ihres Sohnes auf Ihre pfändbaren Anteile niederschlägt, wird dann dort entschieden.
Auf sein Nachfragen müssen Sie dem TH Angaben zur Ausbildungsvergütung machen. Ohne Aufforderung sind Sie zu dergleichen nicht verpflichtet.
Keine Sorge wegen der RSB!