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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 14. März 2010, 00:31:55 *
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Autor Thema: TH kündigt meine Wohnung nach Inso-Eröffnung!! Unglaublich!  (Gelesen 304 mal)
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doktor mabuse
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« am: 08. Februar 2010, 09:14:48 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

stehe immer noch unter Schock, bin wütend und ratlos, folgendes ist passiert:
Inso-Eröffnung am 22.01, schriftlicher Bescheid am 03.02. mit Angabe des TH.
Telefonat mit der Sachbearbeiterin der TH am 04.02. Sie sagte sie  würden mir noch Unterlagen zuschicken, die ich auzufüllen hätte, wie Lohnabrechnungen, meine Versicherungsdaten, Steuerbescheide, Lebenslauf? etc.
Habe ich am 06.02 erhalten, dann kam der Hammer!
Mein Vermieter rief mich am Samstagvormittag verärgert über Handy an, daß Er Post von der TH erhalten hat, beigelegt mein Insolvenzbescheid vom Gericht!
Gleichzeitig KÜNDIGT die TH mein Mietverhältnis zum 01.05!! und macht Sicherungrechte an Kaution und Inventar geltend!
Mein Vermieter war total überrascht, ich hatte noch nicht einmal die Zeit, mich persönlich mit ihm auseinanderzusetzen.
Mein Vermieter steht nicht auf der Gläubigerliste, ich habe keine Mietaussenstände.
Er war sehr überrascht und ich habe heute mein"Beichtgespräch" bei ihm.
Was sind das für WildWest-Methoden? Da wird im Telefonat noch scheinheilig getan, obwohl parallel schon die Keule ausgepackt wird. Wenn mein vermieter sich nicht gemeldet hätte, wüsste ich gar nichts davon und wär im mai ohne Wohnung!
Wie war das noch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Grundgesetz? Gilt wohl nur für das Türschloß und nciht für den Mietvertrag, habe ich das Gefühl.
Für mich ist sowas absolut asoziales Verhalten, was einmal mehr zeigt, wie verkommen unser gesellschaftlicher Umgang miteinander geworden ist.

Was kann ich konkret tun?
Ich sehe heute Abend das Schreiben wenn ich bei meinem Vermieter bin, versuche auch noch, kurzfristig einen Termin bei meiner SB-Stelle zu bekommen (obwohl die ja jetzt nicht mehr für mich zuständig sind)

Habt ihr ähnliches erlebt? Was habt ihr getan?

Hätte große Lust, meinen Frust bei der TH rauszulassen und zu fragen, ob Sie mir nicht auch noch meinen Job kündigen möchten...
Die Presse wäre auch noch eine Alternative...

Sorry für meinen Sarkasmus, aber ich bei solchen Aktionen kann ich nicht mehr davon ausgehen, während meiner Inso fair behandelt zu werden.

Freu mich über Antworten,D

Danke mit Gruß und Frust,
Doktor Mabuse
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2010, 12:52:30 »

ich würde empfehlen das Schreiben des TH an den Vermieter in Kopie zu erhalten und dieses zunächst mal genau zu lesen.

Mit Novellierung der InsO im Jahr 2001 hat der Gesetzgeber diesem Treiben gewisser THs einen Riegel vorgesetzt. Der § 109 InsO wurde entsprechend gerändert. Wenn tatsächlich die Kündigung des Wohnraums ausgesprochen wurde, würde ich mich mir rechtlichen Beistand holen. Sollte es aber so sein, dass das Schreiben des Treuhänders die sog. Nichteintrittserklärung ist (evtl. sonderlich formuliert), so ist das hinzunehmen.

Ihr Vermieter kann zudem sofort einen neuen Mietvertrag abschließen.


§ 109 InsO  - Schuldner als Mieter oder Pächter

(1) Ein Miet- oder Pachtverhältnis über einen unbeweglichen Gegenstand oder über Räume, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der Insolvenzverwalter ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich ist.

Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Kündigt der Verwalter nach Satz 1 oder gibt er die Erklärung nach Satz 2 ab, so kann der andere Teil wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses oder wegen der Folgen der Erklärung als Insolvenzgläubiger Schadenersatz verlangen.


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doktor mabuse
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« Antworten #2 am: 08. Februar 2010, 13:17:19 »

Hallo Feuerwald,

danke für den Querverweis auf §109 und den Tip mit dem neuen Mietvertrag.
Ich würde eine Sicherung meiner Kaution ja noch nachvollziehen können, oder wenn es um die Nichteintrittserklärung geht, aber trotzdem finde ich diese "Hinterrücksmethoden" merkwürdig und lässt tief blicken, wie bald die weitere Vorgehensweise sein wird...
Da aber am Telefon mein Vermieter expliziert von Kündigung sprach bleibt abzuwarten was drinsteht, heute Abend weis ich mehr.

Gruß + Danke
Doktor Mabuse

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Troja
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« Antworten #3 am: 08. Februar 2010, 14:02:08 »

Hallo,

seit ich das gelesen habe, stehe ich unter Schock. Das ist wirklich unglaublich! Ich habe nun wirklich Angst. Heute geht mein Insolvenzantrag (Privatinsolvenz) an das Gericht. Bin seit 3 Monaten in einer neuen Mietwohnung (Kaution habe ich bezahlt per Überweisung über mein Konto - aber von meiner Tochter geliehen bekommen). Ich habe zwar schon gehört, dass TH oft den Vermieter wg. der Kaution anschreiben - das ist schon schlimm genug! Wenn der TH aber meine Wohnung kündigt, wo soll ich hin? In der derzeitigen Lage bekomme ich bestimmt keine neue - sehe mich schon im Obdachlosenheim! Habe auch keine Mietschulden. Was hat den TH überhaupt davon?

Gibt es hier im Forum noch jemanden, dem das passiert ist?
Vielen Dank für die Antworten
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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 08. Februar 2010, 14:52:57 »

sehe mich schon im Obdachlosenheim!

- jetzt mal keine Panik. Das ist unüblich und kommt so gut wie nicht (mehr) vor.  Die Ausnahmeregelung im § 109 InsO soll gerade diesen Unsinn verhindern. Es ist nicht im Sinn des InsO, dass der Schuldner seine Wohnung verliert und so schnell verliert die auch keiner.

 
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Februar 2010, 14:52:57 »


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doktor mabuse
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« Antworten #5 am: 09. Februar 2010, 09:18:05 »

Hallo Zusammen,

hatte gestern das Gespräch mit meinem Vermieter, habe ihm die Situation erklärt. Da bisher immer alles gut gelaufen ist, ich keine Mietaussenstände habe und wir immer ein gutes Verhältnis hatten, möchte er gerne, daß ich auch weiterhin Mieter bleibe.
Das Schreiben was er von der TH bekommen hat, sagt wohl nach meinem Verständnis aus, daß es sich um eine Standardformuliereung des TH handelt, es steht:
"...Anstelle einer Kündigung, daß Mietansprüche nach Ablauf einer ab Zugang dieses Schreibens laufenden, dreimonatigen Frist am 31.05, im Inso-Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (§ 109, Abs. 1 S.2) Ab diesem Zeitpunkt können sie Mietansprüche nur noch gegenüber dem Insolvenzschuldner, also ihrem Mieter persönlich geltend machen"

Ich verstehe das so, daß mein Mietverhältnis natürlich weiter bestehen bleibt und für zukünftige mögliche Mietschulden nicht mehr der TH haftet.
Oder irre ich da?
Mein Vermieter hatte im ersten Moment gedacht, daß meine TH mein Mietverhältnis wegen der Inso gekündigt hat und war natürlich aus Unwissenheit sehr irritiert.
Aber ich denke, die Sache dürfte jetzt fürs Erste geklärt sein, heut ist mir schon wieder etwas wohler...

Gruß
Doktor Mabuse

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« Antworten #6 am: 09. Februar 2010, 10:40:49 »

Ich verstehe das so, daß mein Mietverhältnis natürlich weiter bestehen bleibt und für zukünftige mögliche Mietschulden nicht mehr der TH haftet. Oder irre ich da?

-> da irren Sie nicht. Wie ich schon oben geschrieben und vermutet habe. 


Mein Vermieter hatte im ersten Moment gedacht, daß meine TH mein Mietverhältnis wegen der Inso gekündigt hat und war natürlich aus Unwissenheit sehr irritiert.

-> das kann ich mir vorstellen.


Aber ich denke, die Sache dürfte jetzt fürs Erste geklärt sein, heut ist mir schon wieder etwas wohler...

-> sehn Sie, alles halb so wild.

 

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doktor mabuse
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« Antworten #7 am: 09. Februar 2010, 10:55:32 »

Hallo Feuerwald,

Danke für die Bestätigung!

Jetzt bin ich etwas Beruhigter.

Gruß,
Doktor Mabuse
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