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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:56:55 *
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Autor Thema: TH nervt total. meine Nerven!!! wie richtig reagieren?  (Gelesen 433 mal)
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lenchik22
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« am: 04. Januar 2011, 20:59:13 »

Hallo liebe Forumler,

ich dachte jetzt ist endlich Ruhe, nichts da....

Mit Dezemberabrechnung meines Mannes haben unseren blauen Wunder erlebt!!! 224,- € Pfändung!!!! Rückwirkend für Mai bis August 2010. Obwohl er ganz genau weiß, dass da nichts zu pfänden gibt. Er hat im Sommer versucht rückwirkend für April und Mai was zu pfänden, haben ihn auf den Beschluss drauf hingewiesen. Dann war Ruhe, dachte ich!!! Jetzt erfahren wir, dass er seit Monaten den Arbeitgeber meines Mannes nervt!!! Ich glaub das nicht, der will wohl, dass mein Mann gekündigt wird!!!

Auf jeden Fall ist das Geld jetzt beim TH. Was tun? schriftlich wieder verlangen? Der Arbeitgeber ist ja für die Richtigkeit verpflichtet. Wenn der TH sich weigert das Geld rauszurücken? Das sind 2 Wochen Lebensmittel usw für uns. Wir haben nur 200,- übrig diesen Monat wegen Autoversicherung. Zurücklegen können wir nichts. ich arbeite ja momentan nicht.

Andere Frage. Wir haben im Juli (am 26.) unseren zweiten Sohn bekommen. Gilt er ab Juli als unterhalsberechtig???? Steht das irgendwo im Gesetz???

Muss der Arbeitgeber das Geld zurückverlagen? Das wäre fatal.

Danke fürs Lesen.

Grüße
Lena
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Fallera
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« Antworten #1 am: 05. Januar 2011, 07:54:37 »

Das Geld vom TH zurückverlangen wird wenig Erfolg haben! Normalerweise haftet der AG für die korrekte Abführung der pfändbaren Beträge. Im Zweifelsfall würde ich jedoch Beschwerde beim zuständigen Insolvenzgericht einlegen.

Bez. Ihres Sohnes kommt es darauf an, wann die Gehaltsauszahlung erfolgt. Erfolgt sie zum Ende des Monats ist Ihr Sohn bereits ab Juli zu berücksichtigen! Den Unterhaltsberechtigt gilt er ab dem Tag der Geburt.
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Achdujeh


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« Antworten #2 am: 05. Januar 2011, 07:59:36 »

Hallo,

wenn der Arbeitgeber zuviel an den TH abführt, ist er auch dafür verantwortlich. D.h., ihr habt in dieser Sache mit dem TH nichts zu tun. Dein Mann kann bzw. muss sich bei falschen Berechnungen des Arbeitgebers an diesen halten.

Selbstverständlich seid ihr für euren Sohn ab Geburt unterhaltspflichtig.

FG Achdujeh


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lenchik22
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« Antworten #3 am: 05. Januar 2011, 10:49:40 »

Dann wars wohl mit dem Geld. Genauso wie im Februar. Da hat er doppelt kassiert und das Geld nicht mehr rausgerückt.

Das ist einfach unglaublich. Nachdem er bei uns leer ausgegangen ist geht er zum Arbeitgeber!!! Und die kennen sich natürlich nicht aus. Habe die jetzt gebeten in Zukunft uns mitzuteilen, wenn der wieder was will. Das ist einfach scheiße was er abzieht.

Ans Gericht werde ich auf jeden Fall schreiben. Das lasse ich nicht so ruhen.

Danke für eure Antworten. Ach ja, Gehalt kommt Ende bzw. Anfang nächten Monats aufs Konto. Also nach der Geburt des Kindes.

Gruß
Lena
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