Ich bin ca. 1 Jahr und 3 Monate in der Verbraucherinso.
Das ganze begann mit der Eröffnung meines Insolvenzverfahren am 15.08.2006.
Ja was denn nun ?
Zur Pfändung.
Ihr AG wußte über die Inso bescheid?
Wenn ja, hätte er sich mit Auslaufen der vorrangig zu bedienenden Abtretung doch kundig machen können.
Seis drum
Sie haben für 6 Jahre den pfändbaren Teil ihrer Bezüge abgetreten.
Insofern sollten Sie zur Problemvermeidung die beiden fehlenden Beträge(notfalls in Raten) nachzahlen.
Pfändungen bis auf 990,- gibt es nicht.
Wieviel Netto?
Wieviel unterhaltsberechtigte Personen?
Den Wert können Sie dann in der Tabelle links ablesen.
Und nochmal, der Th ist nicht ihr Freund.
Machen Sie die genannten Daten und Fakten alle Gläubiger sicher.