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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 06:57:45 *
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Autor Thema: TH und Lohnabrechnungen  (Gelesen 330 mal)
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moppel72
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« am: 11. Februar 2011, 11:54:32 »

Hallo zusammen,
bald ist ein Jahr daß meine PI eröffnet wurde. Damals hat mein TH meine Arbeitgeber angeschrieben wegen Pfändbarem Anteil und daß die regelmässig Kopien von meinem Gehalt dem TH zukommen lassen sollen.(Ich weiss aber daß mein Arbeitgeber keine Kopien an den TH geschickt hat). Nach ca. halbem Jahr schrieb TH mich an ich solle doch bitte Kopien vom Gehalt und Kontoazszügen ihm zukommen lassen. So, hab ich gemacht jetzt ist aber über ein halbes Jahr her und habe von meinem TH keine Forderung erhalten zwecks Kopien. Muss ich etwa dem TH selbst alles kopieren und zuschicken? weil mein Arbeitgeber im Dezembar nicht den pfänbaren Anteil überwiesen hat(wegen Weihnachtsgeld und überstunden),sonst bin ich immer unter dem pfänbaren Anteil gewesen. Was muss ich tun, warten? oder dem TH Kopien zukommen lassen? Will echt kein Ärger bekommen
LG
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Fallera
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« Antworten #1 am: 11. Februar 2011, 12:31:08 »

 weil mein Arbeitgeber im Dezembar nicht den pfänbaren Anteil überwiesen hat(wegen Weihnachtsgeld und überstunden),sonst bin ich immer unter dem pfänbaren Anteil gewesen.

- Das verstehe ich nicht? Im Dezember waren sie über dem Pfändbaren Anteil oder nicht?
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daMichi
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« Antworten #2 am: 11. Februar 2011, 12:33:04 »

Also ich faxe meinem TH sofort meinen Lohnzettel nach Erhalt zu.
Damit ist er glücklich und zurfrieden.

daMichi
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moppel72
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« Antworten #3 am: 11. Februar 2011, 14:35:56 »

ja ich war im Dezembar über dem pfändbarem Anteil
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Fallera
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« Antworten #4 am: 11. Februar 2011, 14:45:23 »

und warum hat ihr ag dann nichts überwiesen an den TH?
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« Antworten #4 am: 11. Februar 2011, 14:45:23 »



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moppel72
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« Antworten #5 am: 11. Februar 2011, 14:48:15 »

keine Ahnung,weil er sich vermutlich in sowas nicht aufhält*denk* es sind was an die 50€ der TH bekommt. Aber hab ich denn nun was falsch gemacht? Soll ich dem TH Kopien zukommen lassen oder soll ich warten bis er sich meldet?
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Fallera
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« Antworten #6 am: 11. Februar 2011, 14:49:20 »

wie bitte? Ihr AG weiß aber von der Insolvenz oder?
Naja, letztendlich wird der TH das Geld einfordern welches ihm zusteht.
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moppel72
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« Antworten #7 am: 11. Februar 2011, 14:51:05 »

sicher weiss mein Ag das,schliesslich hat der TH mein AG angeschrieben. Kann auch nix für daß der Ag so handelt:(
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paps
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« Antworten #8 am: 11. Februar 2011, 18:15:44 »

Wenn der AG als Drittschuldner nicht reagiert, werden Sie als nächstes Post bekommen.
Dort erfolgt dann die Aufforderung an Sie, den pfändbaren Betrag zu überweisen mit dem Hinweis auf die Mitwirkungspflicht und...

Für mich stellt sich aber die Frage, ob tatsächlich pfändbare Beträge entstanden sind.
-Weihnachtsgeld mgl. Weise 500,- brutto frei, Überstunden nur mit 1/2 Brutto anzurechnen-
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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moppel72
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« Antworten #9 am: 11. Februar 2011, 18:57:24 »

hmm, mein unpfänbarer Betrag ist 989,99  Euro. Habe aber netto 1061 Euro bekommen. Deswegen gehe ich von aus daß der TH ein wenig bekommt,oder? sonst liege ich meistens unter dem pfändbaren Betrag.
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Der_Alte
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« Antworten #10 am: 11. Februar 2011, 21:08:46 »

Wenn Weihnachtsgeld gezahlt wurde hat der AG das entsprechend angerechnet und es gibt weiterhin keinen pfändbaren Anteil. Das dürfte, wie paps schon ausführte, richtig sein.
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Es grüßt der Alte
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