Hallo an alle,
ich befinde mich nun auch seit 09/2010 im eröffneten IK Verfahren.
Ich beziehe seit Mai 2010 eien 100% Erwerbsminderungsrente in Höhe von 670 Euro.
Im September, nach Insolvenzeröffnung, habe ich vom Landesverwaltungsamt Berufsschadensausgleich zugesprochen bekommen.
Die Höhe beläuft sich auf 730,- Euro monatlich. Die Auszahlung beginnt mit der Zahlung für Oktober 2010. Gleichzeitig ergibt sich eine Nachzahlung für den Zeitraum von Mai-September 2010, in Höhe von 3650,-Euro. Die Auszahlung ist zwischenzeitlich an mich erfolgt. Jetzt verlangt der TH die Nachzahlung für die Masse!
Meine Fragen hierzu: 
1. Hat der TH Anspruch auf die Nachzahlung, die ja für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung angefallen ist?
2. Kann der TH einfach meine nunmehr zwei Einkommen zusammenrechnen und daraus pfänden? Die Einkommen sind wie gesagt von zwei verschiedenen Trägern (DRV und Landesverwaltungsamt)
Ich habe zwar schon mal im Netz gestöbert und eine Vermutung, würde aber zunächst gerne mal die Meinung der "Experten" hier hören.
Für die hoffentlich zahlreichen und vor allem für mich befriedigenden Antworten bedanke ich mich schon mal.
Viele Grüße aus der "Mitte" Deutschlands !