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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:02:05 *
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Autor Thema: Tabelle mit den Forderungen  (Gelesen 324 mal)
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horstkevin
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« am: 10. August 2011, 09:29:53 »

Hallo,

ab spätestens heute soll die Tabelle der Forderungen bei Gericht ausliegen. Ich hatte mir eigentlich vorgenommen direkt dort vorbeizuschauen, was ich aber aus beruflichen Gründen doch nicht hinbekommen werde.
Da das Verfahren schriftlich stattfindet, gehe ich davon aus, dass ich diese Tabelle und evtl. angemeldete vbuH von Gericht sowieso mitgeteilt bekommen werde. Kann mir jemand sagen in welchem zeitlichen Rahmen das etwa abläuft, sprich wann ich mit dem Erhalt dieser Unterlagen etwa rechnen kann ?

Vielen Dank im voraus!
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Fallera
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« Antworten #1 am: 10. August 2011, 11:04:02 »

Sie erhalten keine Abschrift der Tabelle zugeschickt!

Die müssen Sie im zuständigen AG weiterhin selbst einsehen.

Sie bekommen nur Info, wenn ein Gläubiger eine vbuH angemeldet hat.

"Das Insolvenzverfahren wird in verschiedenen Gläubigerversammlungen grundsätzlich mündlich abgewickelt. Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist diese Verfahrensart aber zu aufwendig.
Deshalb kann das Insolvenzgericht zur Verfahrensvereinfachung nach § 312 Abs. 2 InsO das schriftliche Verfahren anordnen, wenn die Verhältnisse überschaubar sind. "

« Letzte Änderung: 10. August 2011, 11:08:10 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
horstkevin
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« Antworten #2 am: 10. August 2011, 11:16:31 »

vielen, lieben Dank für die schnelle Antwort !
Dann will ich mal hoffen, dass ich keine Post vom AG bekomme  wink
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horstkevin
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« Antworten #3 am: 10. August 2011, 11:55:22 »

Mir ist das mit den Fristen im schriftlichen Verfahren noch nicht so ganz klar.
Die Forderungen sollten bis zum 03.08.2011 angemeldet werden. Ab spätestens 10.08.2011 liegen sie im AG
zur Einsicht aller Beteiligten aus. Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 24.08.2011 .
Wenn ich das bisher alles richtig verstanden habe, ist es ja so, dass bei einem "normalen" Prüfungstermin vor Ort einer vbuH evtl. widersprochen wird und das im Protokoll festgehalten wird.
Wie sieht es nun aber im schriftlichen Verfahren aus ? Muss der Widerspruch dann zu dem Stichtag (bei mir also der 24.08.2011) in schriftlicher Form vorliegen, oder gibt es da auch wieder Fristen die über den Stichtag hinausgehen ?

Vielen Dank nochmals !

Edit 16:12: Ich habe nach einigen Recherchen die Antwort schon gefunden.
"Die Frist dafür läuft am Vortag des Prüfungstermines um 24 Uhr ab" .
« Letzte Änderung: 10. August 2011, 16:12:54 von horstkevin » Gespeichert
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