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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:02:32 *
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Autor Thema: Tätigkeit als GF in der WVP  (Gelesen 598 mal)
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Patchouly
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« am: 03. September 2008, 18:14:14 »

Halli Hallo,

zunächst mal Hallo an alle, ich bin neu in diesem Forum - und habe sogleich eine Frage.

Ich befinde mich in der WVP, und würde zukünftig gerne innerhalb der BRD als Geschäftsführer einer GmbH auftreten.
Die GmbH zahlt mir als Privatperson monatlich ein geringes Geschäftsführergehalt aus, (ca. 1000 EUR), welches ich dem Treuhänder natürlich auch mitteile.
Ich wäre alleiniger Geschäftsführer.

Das Kapital der Gesellschaft ist verselbstständigt - besteht Gefahr das Gläubiger Anspruch daran erheben?

Ich danke im vorraus für Hinweise.
« Letzte Änderung: 03. September 2008, 18:17:04 von Patchouly » Gespeichert
bemeyno
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« Antworten #1 am: 03. September 2008, 20:16:24 »

Hallo auch,

die richtig kompetenten Antworten bekommen Sie hier sicher auch noch, aber ich könnte mir denken, dass zumindest die Höhe des GF-Gehaltes (brutto oder netto?) für einigige Verwunderung sorgen dürfte........  huh

Schönen Abend noch

bemeyno
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paps
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« Antworten #2 am: 03. September 2008, 21:27:21 »

Mal abgesehen von der Gehaltsfrage, was wurde bisher monatlich an pfändbaren Beträgen abgeführt?
GGF müßten Sie den bisherigen Betrag weiter freiwillig abführen.
 
Das Einlagekapital der GmbH dürfte in der WVP nicht interessieren, da dies nicht der Abtretungserklärung unterliegt und Vermögen gebildet werden kann.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Patchouly
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« Antworten #3 am: 04. September 2008, 06:02:09 »

Vielen Dank für die Antworten.


was wurde bisher monatlich an pfändbaren Beträgen abgeführt?

Bisher wurde nichts abgeführt - ich wollte mich mit der Hohe des Gehalts auch am Rande dessen bewegen, das dies nicht geschieht.
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