Nunja, der §295 InsO besagt:
Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnenIst Ihre Beschäftigung angemessen, das kann ich nicht sagen !
Hat Sie kleine Kinder ?
Könnte Sie in Ihrem Job bei einer Vollzeitstelle mehr verdienen ?
Wenn Sie das könnte, könnte es ein Versagungsgrund nach §295 sein.
Aber wie gesagt,eigentlich zu wenig Info für eine Aussage.
So ist es richtig
