Also wenn man ein Insolvenzverfahren beantragt, ist das dümmste was man meiner Meinung nach tun kann noch offene Forderungen versuchen zu begleichen. Weniger weil man sich strafbar machen könnte wegen Gläubigerbegünstigung sondern eher weil man sein Geld für andere Dinge beisammen halten sollte und es sich ja auch nicht um bedrohte Existenzen handelt sondern um Unternehmen, bei denen eine Fluktuation der Kunden, nicht einbringbare Forderungen (für die im Grunde ja auch keine Kosten entstehen wenn der Anschluss nicht genutzt wird) und ähnliche Positionen im Geschäftsmodell einkalkuliert sind.
Ich würde die Gelegenheit nutzen günstige Neuverträge bei anderen Anbietern abzuschließen und rate bei Handy zu gar keinem Vertrag mehr sondern ein Prepaid Handy zu nutzen, insbesondere wenn man es nicht ständig beruflich und im Ausland braucht. Und außerdem ein neues Konto auf Guthabenbasis bei einer anderen Bank zu eröffnen, wenn man bei der aktuellen Bank Schulden hat (z.B. einen eingeräumten Dispo oder Kontokorrent nutzt). Und das alles solange die SCHUFA noch sauber ist.

Good luck.
Im Übrigen braucht man Dauerschuldverhältnisse (als Geschäftsbesorgungsverträge gesetzlich definiert) bis auf minimale Ausnahmen nicht kündigen, sie erlöschen mit Eröffnung der Insolvenz automatisch. §116 InsO. Zumindest gilt das für Insolvenzgläubiger. Sofern ein Vertrag nach Eröffnung der Insolvenz fortgesetzt wird (also weiterhin Leistungen in Anspruch genommen werden), handelt es sich um einen konkludenten Neuabschluss (siehe auch HambKInsO §116 Rz. 18). Aus diesem Grund ist eine Klarstellung vom Schuldner im Zweifel durchaus sinnvoll, ob er an dem Vertrag festhalten möchte oder nicht. Der Schuldner ist zur Fortsetzung der Verträge zumindest dann ermächtigt, sofern die Zahlungen dafür der Höhe nach aus dem pfändungsfreien Einkommen erfolgen können.
Also zur Fortsetzung bestehender Handyverträge oder Internetanschlüsse auf Wunsch des Schuldners ist eine Zustimmung des Insolvenzverwalters nicht nötig.