Das ist ja alles wunderbar , die Scherereien hat nur der GL....da er für den MB sinnlos gezahlt hat....
Ausserdem bekommt der Gläubiger vom Gerichtsvollzieher seinen Vollstreckungsbescheid mit dem Vermerk der Insolvenz bzw. Insolvenzantrag sowieso zurück.
Und : Warum sollte der Schuldner die Gläubiger im Vorfeld von seiner Inso bzw. Insoantrag informieren und somit den Vollstreckungsbescheid verhindern ?
Je länger die im Dunkeln tappen bis zur Eröffnung ,desto besser ist es.....immer schön Zeit gewinnen........
