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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:57:35 *
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Autor Thema: Th hat Konto gepfändet , zu recht ?  (Gelesen 657 mal)
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Hasel
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« am: 16. Januar 2009, 17:16:54 »

Folgendes Problem . Heute stellte ich fest das mein TH mein
Konto gepfändet hat . Ich bin bisher immer davon ausgegangen ,
zumindestens erklärte mir die Schuldnerberatung das ich unterhalb
der Pfändungsgrenze liege . Ich erhalte 964 € Rente , habe 3 Kinder
für die ich 821€ Unterhalt plus Kindergeld bekomme .
Hier hätte doch gar nicht gepfändet werden dürfen oder ? dntknw
Da ich nicht Arbeiten gehe hätte ich eine andere Pfändungsgrenze  shocked.
Das ganze wird erst jetzt geprüft ob ich wirklich unterhalb der Grenze liege .
Laut Aussage stehen den Gericht mein Guthaben zu was ich am Tage der
Insolvenzeröffnung drauf hatte .
Kann mir hier jemand weiter helfen ?
Vielen Dank im Vorraus thumbup
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smallville
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« Antworten #1 am: 16. Januar 2009, 18:29:55 »

Hallo Hasel,

wieviel wurde denn "gepfändet" ?

Normalerweise pfändet der TH nicht, sondern sofern man einen Betrag abgeben muss, tut man das selbst oder es wird
über den AG abgewickelt.

Hast Du den TH schon mal kontaktiert und nachgefragt?

LG
small
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noch immer nicht in der WVP
Hasel
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« Antworten #2 am: 16. Januar 2009, 19:23:50 »

Der Th hat alles vom Konto runtergeholt was drauf war .
Ich hatte ca . 300€ drauf , der Rest vom Unterhalt der Kinder .
Natürlich hatte ich mich sofort in Verbindung gesetzt .
Wie schon geschrieben , war die Antwort ich hätte eine
andere Pfändungsfreigrenze da ich nicht Arbeiten gehe.
Das Guthaben was am Tage der Insolvenzeröffnung auf
dem Konto war , würde ihm zustehen bzw . wäre sowieso
Verpflichtet es zu Pfänden .
Nun soll ich Kontoauszüge schicken und dann würde
geprüft werden ob ich wirklich unterhalb der Pfändungsgrenze
liege . Dabei sind sämtliche Einkünfte bekannt .
Wer hat den nun recht ?
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paps
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« Antworten #3 am: 16. Januar 2009, 22:55:24 »

Lassen Sie sich nicht einschüchtern
Kindergeld und Kindesunterhalt sind nicht pfändbar und werden nicht zu ihren Einkünften dazugerechnet.
Ihre Rente alleine liegt unter der Pfändungsgrenze, zumal dann auch noch 2  Kinder da sind.

Aber hier liegt der Hase im Pfeffer.
Wahrscheinlich will er die Kinder als uhbP unberücksichtigt lassen (Hinweis : geht nur mit Beschluß des Insogerichtes).

Das Guthaben am Tag der Eröffnung müßte aufgetröselt werden.
Das ist natürlich nicht so einfach.

Allgemein:
Kindesunterhalt ist am 1. drauf. Durch 30 Arbeitstage, kann also am letzten Tag noch 1/30 auf dem Konto sein.
Das gleiche mit Kindergeld und selbstverständlich auch mit Ihrer Rente.
Schließlich soll ja alles den ganzen Monat reichen. !

Leider sind manche TH andere Meinung und holen erstmal alles vom Konto was drauf ist, egal wann es eingegangen ist.
Frei nach dem Motto"Was ich habe nimmt mir keiner".

Sie sollten also prüfen, wieviel ihnen bleiben müßte und dann direkt Beschwerde beim InsoGericht einlegen.
Ergeht ein Beschluß, können Sie weitere Rechtsmittel einlegen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Hasel
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« Antworten #4 am: 17. Januar 2009, 11:30:06 »

Ich danke für die Antwort , nun bin ich etwas beruhigt .
Kann ich mich dagegen wehren , das die 3 Kinder als
uhbp unberücksichtigt angesehen werden ?
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 17. Januar 2009, 11:30:06 »



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paps
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« Antworten #5 am: 17. Januar 2009, 12:00:52 »

Musterschreiben ist per PN unterwegs.

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Paps
 
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